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Wachstumsinitiative: Steuererleichterungen in Milliardenhöhe für Elektroautos

Das Bundeskabinett hat neue Subventionen für die Elektromobilität beschlossen. Die Details der Regelungen liegen nun vor.
/ Friedhelm Greis
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Die Bundesregierung will den Verkauf von E-Autos durch steuerliche Begünstigungen ankurbeln. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Die Bundesregierung will den Verkauf von E-Autos durch steuerliche Begünstigungen ankurbeln. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Bundesregierung will die Anschaffung von elektrischen Firmen- und Dienstwagen in den kommenden Jahren mit fast 2,9 Milliarden Euro fördern. Das geht aus einer Formulierungshilfe für eine Gesetzesänderung hervor, die das Kabinett am 4. September 2024 beschlossen hat.

Demnach können Firmen schon im ersten Jahr der Anschaffung 40 Prozent des Kaufpreises abschreiben. Darüber hinaus erhöht die Bundesregierung den Deckel für den Anschaffungspreis von elektrischen Dienstwagen, die von Steuervergünstigungen profitieren können. Die Ampelregierung verständigte sich Anfang Juli 2024 auf eine "Wachstumsinitiative" .

Der Formulierungshilfe zufolge, die Golem.de vorliegt, können bei der Abschreibung elektrischer Firmenwagen "im Jahr der Anschaffung 40 Prozent, im ersten darauf folgenden Jahr 24 Prozent, im zweiten darauf folgenden Jahr 14 Prozent, im dritten darauf folgenden Jahr 9 Prozent, im vierten darauf folgenden Jahr 7 Prozent und im fünften darauf folgenden Jahr 6 Prozent" geltend gemacht werden.

Zügige Investitionen erhofft

Die neue Regelung gilt für Elektroautos, die "nach dem 30. Juni 2024 und vor dem 1. Januar 2029 neu angeschafft worden sind" . Die temporäre Begrenzung setze "Anreize für zügige Investitionsentscheidungen" , heißt es zur Begründung. Eine Kumulierung mit Sonderabschreibungen sei nicht zulässig.

Der Haushalt wird demnach durch Steuermindereinnahmen in den ersten fünf Jahren von durchschnittlich 465 Millionen Euro belastet, was in der Summe 2,325 Milliarden Euro ergibt. Im laufenden Jahr sei nur mit geringfügigen Mindereinnahmen zu rechnen. Für das Jahr 2025 werden diese auf 480 Millionen Euro geschätzt. Bis 2028 sollen sie auf 540 Millionen Euro pro Jahr ansteigen.

Der Deckel für den Anschaffungspreis von elektrischen Dienstwagen wird von bisher 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben. Nach geltendem Steuerrecht müssen Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises eines vollelektrischen Firmenwagens für Privatfahrten versteuern.

Die neue Regelung führt in den kommenden Jahren zu Mindereinnahmen von rund 500 Millionen Euro. Konkret heißt es: "Die Steuermindereinnahmen werden auf 45 Millionen Euro im Kassenjahr 2024 und 105 Millionen Euro im Kassenjahr 2025 beziffert und steigen bis 2028 auf 140 Millionen Euro."

Autoindustrie erfreut - Kritik vom VCD

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte die Entscheidung. "Das ist ein wichtiges und richtiges Signal, das gerade mit Blick auf den abrupten Wegfall des Umweltbonus Ende des letzten Jahres sowie der aktuell schwächeren Nachfrage nach Elektrofahrzeugen dringend geboten ist" , sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Jetzt komme es darauf an, "dass Bundestag und Bundesrat die neuen Maßnahmen zügig im parlamentarischen Verfahren beschließen" .

Kritik an den Plänen kam vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). "Ohne Frage: wir brauchen das Elektroauto, um die CO 2 -Emissionen im Verkehr zu senken. Dass der Absatz schwächelt, liegt aber nicht an mangelnder Förderung, sondern an der unsäglichen Debatte über das Verbrenner-Aus. Die E-Fuels-Illusion, befeuert von Union und FDP, verunsichert die Kunden und hält die Autoindustrie ab, in die E-Mobilität zu investieren" , sagte der verkehrspolitische Sprecher des VCD, Michael Müller-Görnert.

Das Problem werde jedoch nicht gelöst, "indem man Luxus-E-Autos als Dienstwagen für Großverdiener fördert - stattdessen muss die Regierung das klimaschädliche Dienstwagenprivileg endlich grundsätzlich reformieren" . Der Verkehrsclub schlägt dazu vor, den geldwerten Vorteil bei der privaten Nutzung von Verbrennern und Plugin-Hybriden mit 2 Prozent des Anschaffungspreises zu besteuern. Bei Elektroautos über 40.000 Euro solle der Prozentsatz bei 0,5 liegen, bei günstigeren Autos bei 0,25 Prozent.

Die ebenfalls mit der Wachstumsinitiative beschlossene steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit Elektroautos wird in der Formulierungshilfe hingegen nicht erwähnt. Nach Angaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gibt es dazu einen Gesetzentwurf , der "bald in die Ressortabstimmung" soll.


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