Wachstumschancengesetz: Steuervergünstigung für teurere Dienstwagen beschlossen
Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Wachstumschancengesetzes können künftig auch teurere vollelektrische Dienstwagen von Steuervergünstigungen profitieren. Der Bruttolistenpreis in Paragraf 6 des Einkommensteuergesetzes (öffnet im neuen Fenster) ist dazu von 60.000 auf 70.000 Euro angehoben worden. Nachdem der Bundesrat das Gesetz im vergangenen November noch abgelehnt hatte, stimmte die Länderkammer am 22. März 2024(öffnet im neuen Fenster) nach Änderungen im Vermittlungsausschuss schließlich zu.
Nach geltendem Steuerrecht müssen Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises eines vollelektrischen Firmenwagens für Privatfahrten versteuern. Das galt bislang nur für Elektroautos, die weniger als 60.000 Euro kosteten. Die Bundesregierung wollte in ihrem Gesetzentwurf diesen Wert auf 80.000 Euro anheben .
Zur Begründung hieß es: "Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 Euro auf 80.000 Euro angehoben." Dies gelte "entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer" .
Kritik von Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Pläne damals scharf kritisiert. "Die neue Regelung würde massive zusätzliche Anreize für die Anschaffung großer, schwerer und übermotorisierter Elektro-Dienstwagen setzen" , hieß es in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) . Die DUH fordert den Bundestag auf, "die Pläne abzulehnen und stattdessen das sozial ungerechte und klimaschädliche Dienstwagenprivileg abzuschaffen, damit private Dienstwagennutzung nicht länger finanzielle Vorteile bringt" .
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP waren dieser Anregung nicht gefolgt. Sie senkten jedoch den Anschaffungswert von 80.000 auf 70.000 Euro. Diese Änderung wurde nun vom Bundesrat gebilligt. An den bisherigen Regelungen zu Plug-in-Hybriden ändert sich nichts. Die Regelung gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Das dürfte in Kürze der Fall sein.
Nachtrag vom 25. März 2024, 13:10 Uhr
Die neuen Regelungen gelten erstmalig für Fahrzeuge, die seit Anfang 2024 angeschafft wurden.
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