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Fluggesellschaft verliert vor Gericht: Vueling muss normales Handgepäck ohne Aufpreis zulassen

Das Oberlandesgericht Hamm sieht einen Rechtsbruch bei den Handgepäckregeln von Vueling. Die Fluggesellschaft hat Einspruch eingelegt.
/ Ingo Pakalski
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Für diesen Kabinenkoffer verlangt Vueling einen Aufpreis und das ist rechtswidrig. (Bild: Pexels)
Für diesen Kabinenkoffer verlangt Vueling einen Aufpreis und das ist rechtswidrig. Bild: Pexels

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen juristischen Sieg gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling errungen. Das Unternehmen erlaubt Passagieren im Tarif Fly Light(öffnet im neuen Fenster) nur die Mitnahme eines einzigen Handgepäckstücks, das maximal 40 x 30 x 20 cm groß sein darf. Fällt das Handgepäck größer aus oder wird eine zweite Tasche mitgeführt, müssen Fluggäste einen Aufpreis zahlen.

Von einer Zuzahlung gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa für Personen, die mit einem Kleinkind reisen, oder wenn ein Flughafen-Assistenzdienst angefordert wurde. Ansonsten verlangt Vueling bei einer Onlinebuchung eines Fluges für ein größeres Handgepäckstück(öffnet im neuen Fenster) je nach Strecke zwischen 10 Euro und 59 Euro. Bei einer Nachbuchung am Gate steigt der Preis laut Verbraucherschützern auf 45 Euro bis 79 Euro, am Flugschalter fallen laut Fluggesellschaft 20 Euro bis 75 Euro an.

"Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern" , sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Ein solcher Kabinenkoffer darf bis zu 55 x 40 x 20 cm groß sein und maximal 10 kg wiegen. "Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen. Schon wenn Passagiere zusätzlich noch eine kleine Handtasche in die Kabine mitnehmen wollen, zahlen sie oft drauf."

Gericht teilt Rechtsauffassung der Verbraucherschützer

Das Oberlandesgericht Hamm folgte in der Begründung des Versäumnisurteils der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die strittige Handgepäckregelung rechtswidrig ist. Handgepäck sei nach europäischem Recht grundsätzlich als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen anzusehen.

Für Handgepäck dürfe kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Dagegen verstoße Vueling Airlines schon deshalb, weil sie nur ein einziges kostenfreies Handgepäckstück zulasse.

Damit würde bereits das Mitführen von zwei kleinen Gepäckstücken wie einer Handtasche und einer Laptoptasche kostenpflichtig. Das gelte auch dann, wenn deren Maße zusammen noch unter den von der Airline genannten Grenzen liegen und sich beides sicher unter dem Vordersitz verstauen ließe.

Vueling ignorierte Frist des Gerichts

Nach Einschätzung des Gerichts ist es außerdem nicht zulässig, dass Vueling auf seiner Internetseite für den Tarif Fly Light Flugpreise angibt, ohne das Zusatzentgelt für einen Kabinenkoffer mit Maßen bis zu 55 x 40 x 20 cm auszuweisen.

Das Urteil erging ohne mündliche Verhandlung als Versäumnisurteil, weil Vueling auf die Klage nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagierte. Inzwischen legte Vueling Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Das Urteil erging bereits am 20. Januar 2026 und wurde durch die Verbraucherschützer öffentlich gemacht (Az.: I-13 UKl 4/25(öffnet im neuen Fenster) ).

Die Klage gegen Vueling ist Teil einer gemeinsamen Initiative europäischer Verbraucherorganisationen. Im Mai 2025 haben der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Mitgliedsorganisationen Beschwerde bei der EU-Kommission und den europäischen Verbraucherschutzbehörden gegen die Gebührenpraxis von sieben Fluggesellschaften erhoben.

Dazu zählen Easyjet, Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, Vueling Airlines und Wizzair. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte im Rahmen der Aktion Klage gegen Easyjet, Wizzair und Vueling ein und verklagte aufgrund von Verbraucherbeschwerden auch Eurowings. Das Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts Hamm ist das erste Urteil in diesen Verfahren.


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