VTKE: Hersteller wollen Ende der Routerfreiheit verhindern
Die großen Verbände wollen die gesetzlich garantierte Routerfreiheit in Deutschland zu Fall bringen. Auch die Telekom ist hier führend beteiligt.

Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) hat sich "besorgt und alarmiert" geäußert, dass Netzbetreiber und große Verbände den passiven Netzabschluss aufheben wollen. "Sie möchten zumindest das sogenannte Modem und gern weitergehend auch das Modem samt Router in einem Gerät zum Bestandteil ihrer Netze machen und damit den Netzabschluss ein deutliches Stück weiter in das Heimnetz des Verbrauchers verlagern", erklärte der VTKE Golem.de auf Anfrage.
Anlass ist, dass das EECC (Novelle des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation) mit der TKG-Novelle in deutsches Recht übertragen wird. Dabei wollen die Verbände den deutschen Gesetzgeber bewegen, die freie Endgeräte-Wahl der Verbraucher in Deutschland außer Kraft zu setzen. Zudem drohen sie damit, ihre Netze nicht auszubauen, falls sie nicht die aus ihrer Sicht "geeigneten" Rahmenbedingungen erhalten. Darüber hinaus drohen sie Deutschland recht deutlich mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Der VTKE weist darauf hin, dass gesetzlich geregelt ist, dass das Netz des Providers an der passiven Dose an der Wand endet. Der Verbraucher kann frei entscheiden, welches Gerät er daran einsetzt - ein Gerät vom Provider oder ein Gerät aus dem Handel.
Die von den Netzbetreibern und großen Verbänden nun genannten Gründe waren bereits Bestandteil der Gesetzesnovellierung im Jahr 2015, die in Deutschland zur Aufhebung des Routerzwangs unter Zustimmung aller Parteien im Bundestag geführt hatte. Am 1. August 2016 wurde in Deutschland der Routerzwang per Gesetz abgeschafft, der zuvor durch die Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht wurde. Beispielsweise in den USA sind alle DSL- und Kabel-Endgeräte frei im Handel verfügbar. In China können alle Glasfaser-Endgeräte in Geschäften ausgewählt werden.
Der VTKE weist darauf hin, dass gerade für "das Zukunftsnetz Glasfaser die Wahlfreiheit bei Endgeräten - so wie bei DSL, Kabel und Mobilfunk - gegeben sein muss".
Buglas (Bundesverband Glasfaseranschluss), VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), Anga - Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber, VKU (Verband kommunaler Unternehmen) und die Deutsche Telekom behaupten in einem gemeinsamen Positionspapier vom 12. September 2019 (PDF), in Deutschland sei mit Paragraf 45d, Absatz 1, Seite 2 Telekommunikationsgesetz, eine gesetzliche Festlegung des Netzabschlusspunktes erfolgt, die nicht in Einklang mit den europäischen Vorgaben des EECC (Regulation (EU) 2018/1972) stehe.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Nun, ganz einfach, ein Modem ist ein Signalumsetzer, sonst nichts! Ein Modem macht kein...
@Faksimile Schick, ein freikonfigurierbarer Router, mit Einschub für ein an den...
Das es anders geht ist unzweifelhaft. Nur ist hier der Markt das problem, oder kennst du...
So ist es. Denn die Telekommunikationsindustrie kann ihre Produktion nicht ins Ausland...