VTKE: Bundesnetzagentur soll Routerfreiheit endlich schützen

Eine Ausnahmeregelung in der beschlossenen TKG-Novelle kann die Routerfreiheit wieder abschaffen.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Fritzbox 5530
Fritzbox 5530 (Bild: AVM)

Die Bundesnetzagentur ist gefordert, auf die Umsetzung der Endgerätefreiheit zu achten. Das gab der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) am Wochenende bekannt. Insbesondere Anbieter von Glasfaseranschlüssen halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben und erlauben keine eigenen Endgeräte am passiven Netzabschlusspunkt. Über ein Eingreifen der Bundesnetzagentur ist nichts bekannt.

Der VTKE warnte auch davor, dass mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das am Freitag den Bundesrat passierte, die neu aufgenommene Möglichkeit, Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zuzulassen, die Endgerätefreiheit de facto wieder abgeschafft werde. Netzbetreiber können Ausnahmen vom Netzabschlusspunkt per Allgemeinverfügung über die Bundesnetzagentur beantragen. "Es existieren keinerlei technische Gründe, die Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt erfordern. Die positiven Erfahrungen mit der Endgerätefreiheit - unabhängig von der Breitbandtechnologie - bestätigen dies", erklärte der VTKE.

Providerwechsel wieder erschwert

Auch könnten Ausnahmeregelungen das Recht der Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl umgehen. Ein Providerwechsel würde erschwert, weil Verbraucher dann nicht mehr ihr Endgerät überall frei einsetzen könnten.

Ausnahmen von der Routerfreiheit sollen aber nur sehr eingeschränkt möglich sein. Was in der Realität später daraus wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen.

Die Routerfreiheit bedeutet, dass die Dose an der Wand der Netzabschlusspunkt ist. Das hatte die Projektgruppe des Ausschusses technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur in einem im September 2020 veröffentlichten Praxisleitfaden bestätigt. "In Festnetzen ist der Netzabschlusspunkt an der Anschlussdose in den Räumlichkeiten des Endnutzers für alle Technologien, also auch für FTTH, zu verorten".

Bundesnetzagentur untätig bei Verstößen gegen die Routerfreiheit

Golem.de hatte berichtet, dass die Deutsche Glasfaser dem Kunden für die Nutzung der Routerfreiheit eine Kostenpauschale von 60 Euro berechnet. Die Bundesnetzagentur schritt nicht ein.

Trotz weit über vier Jahren Routerfreiheit macht Vodafone den Einsatz unnötig kompliziert. Kritisiert werden etwa eine langwierige Geräteaktivierung über einen manuellen Aktivierungsprozess, die fehlende Vergabe von Supporttickets, weniger Telefonleitungen und keine Nutzung des Unitymedia-Wi-Fi-Spot- beziehungsweise des Vodafone-Homespot-Netzes. Auch hier blieb die Bundesnetzagentur untätig.

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senf.dazu 10. Mai 2021

Bei geförderten Projekten ist open-access in irgendeiner Form wohl Pflicht. DG macht...

FreiGeistler 10. Mai 2021

Hast du trotzdem, einfach in der selben Box.

spyro2000 10. Mai 2021

Ich verfolge diese Behörde und ihren Vorgänger RegTP schon seit Jahren. Mir ist keine...

bobb 09. Mai 2021

doch, du bezahlst den strom vom anbieter ob du es willst oder nicht...



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