VPN: Deutschland schickt schwedische Polizei zu Mullvad
Auf Ersuchen der Rostocker Staatsanwaltschaft stand die schwedische Polizei kürzlich im Büro des VPN-Dienstes Mullvad. Beschlagnahmt wurde jedoch nichts.

Vor wenigen Tagen stand die schwedische Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss in den Göteborger Büroräumen des auf Datenschutz ausgerichteten VPN-Anbieters Mullvad. Die Polizeibeamten "verließen das Büro, ohne irgendetwas mitzunehmen", betonte Mullvad.
Ausgangspunkt war ein Ersuchen der deutschen Staatsanwaltschaft vom 17. Februar 2023, wie Mullvad herausfand, indem das Unternehmen Dokumente – den vom Staatsanwalt unterzeichneten Durchsuchungsbefehl sowie das Hausdurchsuchungsprotokoll der Polizei – anforderte.
Weitere Nachfragen beantwortete die Staatsanwaltschaft demnach nicht. Im schwedischen Fernsehen gab es jedoch einen Bericht über die Hintergründe, der sich auf die Rostocker Staatsanwaltschaft beruft. Diese ermittelt demnach in einem Erpressungsfall, von dem im Oktober 2021 mehrere kommunale Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern betroffen waren.
Im Zuge der Ermittlungen stießen die Beamten auf eine IP-Adresse, die dem VPN-Anbieter Mullvad zugeordnet werden konnte. Die Ermittlungen richteten sich jedoch nicht gegen den VPN-Dienst, betonte die Rostocker Staatsanwaltschaft.
Mullvad: Beschlagnahme wäre illegal gewesen
"Basierend auf dem Ermittlungsauftrag, den wir erhalten haben, sind wir der Meinung, dass wir getan haben, was sie verlangt haben", erklärte die schwedische Polizei. Bereits während der Durchsuchung argumentierte Mullvad nach eigenen Angaben gegenüber der Polizei, dass diese keinen Grund zur Annahme habe, die gesuchten Informationen bei dem VPN-Anbieter zu finden, und damit jede Beschlagnahme illegal sei.
"Nachdem wir ihnen gezeigt hatten, dass unser Dienst tatsächlich so funktioniert, und sie den Staatsanwalt konsultiert hatten, verließen sie das Haus, ohne etwas mitzunehmen und ohne irgendwelche Kundeninformationen", erklärte Mullvad. Es sei das erste Mal in dem 14-jährigen Bestehen des Dienstes, dass die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss das Büro aufgesucht habe.
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Das ist natürlich korrekt und auch gut so (im Versuch, auf diese absurde Komponente...
Kriminelles Handeln ist eben NICHT ungestraft möglich. Die herkömmlichen...
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