Vorwurf: Profitmaximierung verhindere Versorgung aller Haushalte
Die Digitalpolitische Sprecherin der Linken bestreitet, dass ein ausreichend bemessener Universaldienst den FTTH-Ausbau in Deutschland bremst. Die Konzerne hätten nur ein Interesse.

Netzbetreiber dürften nicht nur für die Profitmaximierung ausbauen, sondern müssten allen Haushalten, auch in dünnbesiedelten Gegenden, eine Teilhabe an Homeoffice, Homeschooling, aber auch das Streamen einer Serie am Abend ermöglichen. Das sagte Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, im Gespräch mit Golem.de. "Telekomunternehmen argumentieren gern, dass der Universaldienst den Glasfaserausbau bremsen würde, insbesondere wenn er höhere Bandbreiten vorgeschrieben hätte als 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s Upload, die nun vereinbart wurden."
So hatte der Branchenverband VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) mehrfach betont, eine verpflichtende Versorgung würde dazu führen, dass die Betroffenen in der Praxis erst einmal nichts bekämen und gleichzeitig für Tausende der Glasfaserausbau durch punktuelle und individuelle Ausbaumaßnahmen ausgebremst werde.
Doch tatsächlich würden die Netzbetreiber laut Domscheit-Berg primär dort ausbauen wollen, wo man schnell viele Haushalte anschließen und dann über Upgrades von Verträgen die Profite steigern könne, zum Beispiel wenn aus einem 100-MBit/s-Vertrag ein 500-MBit/s-Vertrag werde.
Staatliche Vorschriften zum Ausbau abgelegener Haushalte nötig
"Solange Schulkinder auf dem Dorf nicht einmal digital lernen können, solange müssen die Anbieter sich darauf konzentrieren, dort auszubauen, um erst einmal überall einen Basisdienst bereitzustellen, bevor sie woanders aus schnellem Internet ein superschnelles Internet machen können. Da, wo Unternehmen das von allein nicht tun - also fast überall in Deutschland - muss das eben durch staatliche Regulierung vorgeschrieben werden, die echte Teilhabe im ganzen Land sicherstellt", sagte Domscheit-Berg.
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz schrieb laut ihren Aussagen eigentlich vor, dass der Universaldienst ein Individualgrundrecht auf Internetbandbreiten abbilden soll, mit denen die Alltagsdienste möglich werden. Die nun im Bundesrat beschlossene Datenrate von 1,7 MBit/s leiste genau das nicht, "denn sie ermögliche bestenfalls in einem Singlehaushalt die - eingeschränkte - Teilhabe an Homeschooling oder Homeoffice. Eine parallele Nutzung derartiger Dienste, wie sie in Mehrpersonenhaushalten üblich und oft notwendig ist, ist mit den 1,7 MBit/s Upload-Geschwindigkeit überhaupt nicht machbar", betonte die Expertin. Für viele Haushalte mit lahmem Internet ändere sich also durch den Rechtsanspruch nichts, weil man die Bedarfe einer vier- oder sechsköpfigen Familie genauso behandelt wie die eines Singles.
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