Vorschlag für EU-Richtlinie: EU-Kommission will Recht auf Reparatur verankern
Verbraucher sollen künftig leichter Konsumgüter reparieren lassen können. Smartphones und Tablets gehören aber noch nicht dazu.

Die EU-Kommission will Hersteller von Konsumgütern zu einer besseren Reparierbarkeit ihrer Produkte verpflichten. Mit dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie werde sichergestellt, "dass im Rahmen der gesetzlichen Garantie mehr Produkte repariert werden und dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfachere und kostengünstigere Optionen zur Reparatur von technisch reparierbaren Produkten zur Verfügung stehen, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist", teilte die Kommission am 22. März 2023 mit.
Mit der Richtlinie sollen zum einen Verbraucher Geld sparen, zum anderen das Abfallaufkommen verringert werden. Durch die Regelung werde es für Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren statt sie ersetzen zu lassen. Darüber hinaus werde "eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln".
Vorläufige Liste von Produkten
Zu dem 30-seitigen Vorschlag (PDF) gehört darüber hinaus eine Verpflichtung der Hersteller zur Unterrichtung der Verbraucher über die Produkte, die sie reparieren müssen. Geplant ist darüber hinaus eine Internetplattform, über die Verbraucher geeignete Reparaturläden finden können. Ebenfalls soll ein "europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen" entwickelt werden, "um den Verbrauchern dabei zu helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten".
Zunächst soll die Regelung für Produkte wie Waschmaschinen und Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Anzeigen, Schweißgeräte, Staubsauger sowie Server und Datenspeicher. Mobilfunkgeräte und Tablets sollen der Liste später hinzugefügt werden, heißt es in den FAQ zu dem Vorschlag.
Bitkom und Grüne fordern Nachbesserungen
Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte in einer Stellungnahme prinzipiell den Vorschlag, forderte aber Nachbesserungen. "Wer Reparaturen von Geräten fördern will, muss die richtigen Anreize setzen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz, der direkt und unmittelbar wirkt. Überdies können Reparaturen nur eines von vielen Instrumenten einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie darstellen", sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Wichtig ist nach Ansicht des Verbands unter anderem auch eine Förderung der Nutzung wiederaufbereiteter Produkte, sogenannter Refurbished-IT. "So könnte bei der Reparatur insbesondere von älteren Elektronik-Produkten auch ein Ersatz mit einem wiederaufbereiteten Gerät erfolgen", sagte Rohleder.
Die Verbraucherschutzexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, begrüßte ebenfalls den Vorschlag. Dieser sei ein "wichtiger Schritt auf dem Weg in eine konsequente Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit". Sie forderte jedoch bessere Vorgaben zur Preisgestaltung von Reparaturen und Ersatzteilen. "Außerdem wollen wir eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung, damit Reparaturen für Verbraucher:innen länger kostenlos sind", forderte Rößner.
Der Vorschlag muss nun noch vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden. Anschließend muss die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Rößner befürchtet in diesem Zusammenhang, dass die Zeit vor der kommenden Europawahl zu knapp für eine Einigung auf EU-Ebene werden könnte. "Sollte das EU-Recht jedoch auf halber Strecke zu einem echten Recht auf Reparatur stehenbleiben, erwarte ich auf nationaler Ebene eine anspruchsvolle Weiterentwicklung der Maßnahmen – mit deutlich mehr Tempo", sagte Rößner.
Nachtrag vom 22. März 2023, 17:54 Uhr
Kritik an den Plänen kam von den Organisationen Runder Tisch Reparatur und Right to Repair Europe. "Anders als von der EU-Kommission versprochen, geht der Vorschlag auf zwei brennende Fragen nicht ein: Er wird Reparaturen weder erschwinglicher machen, noch Reparatur-feindliche Praktiken der Hersteller einschränken", hieß es in einer Stellungnahme.
Zur Begründung erklärten die Organisationen: "Die Verpflichtung der Hersteller, einen Reparaturservice anzubieten, bedeutet nicht, dass dieser auch erschwinglich ist. Auch die Kosten für Ersatzteile werden im Vorschlag nicht berücksichtigt. Damit Menschen mehr reparieren, müssen Reparaturen allgemein zugänglich und erschwinglich sein."
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