Vorratsdatenspeicherung: Union will nicht länger warten

In der Koalition zeichnet sich ein altbekannter Streit über die Vorratsdatenspeicherung ab. Die Union will die EU-Richtlinie umsetzen, die SPD ist dagegen.

Artikel veröffentlicht am ,
Schon umstritten: der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 16. Dezember 2013 präsentierte Koalitionsvertrag
Schon umstritten: der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 16. Dezember 2013 präsentierte Koalitionsvertrag (Bild: Johannes Eisele/AFP/Getty Images)

Nur wenige Wochen nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags streiten sich Union und SPD schon über dessen Umsetzung. Während Justizminister Heiko Maas (SPD) die Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht wieder einführen will, hält die Union an den Plänen fest. "Ich erwarte zügig einen ersten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), der Berliner Zeitung. Es gebe keinen Grund zu warten. "Hinweise des Europäischen Gerichtshofes lassen sich ohne Probleme im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen."

Maas hatte dem Spiegel gesagt: "Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht." Unterstützung erhielt Maas vom SPD-Innenexperten Michael Hartmann. "Ich halte das Vorgehen für angemessen", sagte er der Berliner Zeitung. "Wer etwas Solides möchte, sollte das Urteil abwarten und orientiert an dem, was das Bundesverfassungsgericht und was Europa will, ein Gesetz machen. Wir dürfen nicht mehr auf den Bauch fallen." Derzeit läuft am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden wird. Mitte Dezember 2013 hatte EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in einem Gutachten die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union erklärt.

Bosbach erwartet kein "Negativurteil"

Davon zeigten sich neben Krings weitere Politiker von CDU und CSU unbeeindruckt. CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, es sei "gerade nicht vereinbart worden, dass wir so lange abwarten, bis eine Entscheidung vorliegt. Denn an jedem Tag, an dem wir die Vorratsdatenspeicherung nicht haben, können Straftaten nicht aufgeklärt werden." Ohnehin sei kein Negativurteil zu erwarten. Auch der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl warf Maas Vertragsbruch vor. "Das haben wir so nicht vereinbart", sagte Uhl der Berliner Zeitung. "In der Koalitionsvereinbarung steht, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen." Zur Not müsse der Streit im Koalitionsausschuss geklärt werden.

Im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es zu dem Thema: "Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH." Denn die Europäische Kommission hat Deutschland bereits verklagt, weil sich Maas' Amtsvorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beharrlich geweigert hatte, die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umzusetzen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 eine erste nationale Umsetzung gekippt hatte, verzögerte die Justizministerin bis zuletzt einen neuen Gesetzentwurf. Maas scheint diese Strategie nun auch zu verfolgen.

Nachtrag vom 6. Januar 2014, 13:30 Uhr

Auch Innenminister Thomas de Maizière drängt inzwischen auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags. "Wir müssen uns wohl alle noch daran gewöhnen, dass wir jetzt Koalitionspartner sind. Das verlangt im Umgang ein anderes Verhalten als früher", sagte der CDU-Politiker am Montag in Köln laut Medienberichten. Im Übrigen gelte der Koalitionsvertrag für alle und "nicht nur für die, die bestimmte Passagen persönlich ausgehandelt haben". Damit spielte de Maizière offenbar darauf an, dass weder er selbst noch Maas Mitglied der Verhandlungsgruppe Inneres und Justiz in den Koalitionsgesprächen waren. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert soll das Thema Vorratsdatenspeicherung auf einer Koalitionsklausur am 22. und 23. Januar 2014 besprochen werden.

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Himmerlarschund... 07. Jan 2014

Die Zeit zwischen Gesetzesbeschluss und Richterspruch ist nur leider lang genug, um sich...

Schnarchnase 07. Jan 2014

Es gibt erwiesenermaßen keinen einzigen Fall der durch Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt...

kmork 06. Jan 2014

Das ist wirklich ein klasse Vorschlag, aber bitte mit der Funktion gleich auch...

crazypsycho 06. Jan 2014

Das ist der große Fehler an unserem System. Man kann nur das kleinere Übel wählen. Ich...



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