Vorratsdatenspeicherung: Sehenden Auges in die nächste EuGH-Niederlage

Seit mehr als zehn Jahren gibt es auf EU-Ebene keine Regelung mehr, die die massenhafte und anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten vorsieht. Einen neuen Anlauf könnte es im Jahr 2026 geben, doch die rechtlichen Hürden sind nach diversen Urteilen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hoch. Aus einem von Netzpolitik.org veröffentlichten Dokument(öffnet im neuen Fenster) geht hervor, wie die EU-Staaten sich die künftige Vorratsdatenspeicherung vorstellen.
Der EuGH hat die Vorratsdatenspeicherung in Urteilen aus den Jahren 2014 , 2016 , 2020 , 2022 (April) und 2022 (September) als grundrechtswidrig abgelehnt. 2024 wichen die Richter jedoch von dieser Linie etwas ab und machten die Schwere eines Grundrechtseingriffs davon abhängig, inwieweit IP-Adressen mit anderen gespeicherten Daten verknüpft werden können. Das betrifft beispielsweise Verkehrs- und Standortdaten sowie mögliche Daten, die die Inhalte einer Kommunikation betreffen.