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Vorratsdatenspeicherung: Regierung will Verkehrsdaten zehn Wochen lang speichern

Überraschend schnell haben sich Justiz- und Innenministerium auf ihre Pläne zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Daten zu E-Mail -Verkehr und zu abgerufenen Internetseiten sollen aber nicht gespeichert werden.
/ Friedhelm Greis
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Justizminister Heiko Maas ist beim Thema Vorratsdatenspeicherung eingeknickt. (Bild: Hannibal Hanschke/Reuters)
Justizminister Heiko Maas ist beim Thema Vorratsdatenspeicherung eingeknickt. Bild: Hannibal Hanschke/Reuters

Die schwarz-rote Bundesregierung will künftig die in Deutschland anfallenden Telefon- und Internetverbindungsdaten bis zu zehn Wochen lang speichern lassen. Das geht aus den zwölfseitigen Leitlinien(öffnet im neuen Fenster) zur Vorratsdatenspeicherung hervor, die das Bundesjustizministerium am Mittwoch veröffentlicht hat. Standortdaten von Mobiltelefonen dürfen allerdings nur vier Wochen lang gespeichert werden, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern. Während Daten und Inhalte von E-Mails nicht gespeichert werden dürfen, soll dies offenbar nicht für Messenger-Dienste gelten.

Die Bundesregierung stand bei der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vor der schwierigen Aufgabe, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Vor allem der EuGH hatte mit seinem Urteil vom April 2014 hohe Hürden gesetzt. Den Anforderungen konnte nach Ansicht von Experten kaum entsprochen werden. So sagte der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil jüngst in einer Bundestagsdebatte , dass ein rechtskonformes Gesetz angesichts der hohen Hürden einer "Quadratur des Kreises" gleichkomme.

Auch Daten von Geheimnisträgern werden gespeichert

In den Leitlinien räumt die Regierung nun ein, dass es, anders als vom EuGH gefordert, nicht möglich ist, Berufsgeheimnisträger von der Speicherpflicht auszunehmen. Unter Datenschutzgesichtspunkten sei es nicht vertretbar, "eine Art Datenbank mit Berufsgeheimnisträgern und ihren Rufnummern anzulegen und bei allen TK-Anbietern zu hinterlegen" , schreibt die Regierung. Daher sollen die Daten von Seelsorgern, Rechtsanwälten, Ärzten, Apothekern, Beratungsstellen, Abgeordneten und Journalisten zwar gespeichert, aber nicht abgerufen werden dürfen. Ausgenommen von der Speicherpflicht sind hingegen Daten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die beispielsweise telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten.

Der Abruf der Daten sei "nur zur Verfolgung von katalogmäßig aufgeführten schwersten Straftaten zulässig" , heißt es in den Leitlinien. Der Katalog der genannten Straftaten lehne sich dabei an den Katalog zur Wohnraumüberwachung an. Erfasst würden "insbesondere terroristische Straftaten und Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, insbesondere Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung" . Dem Katalog zufolge dürfen die Verbindungsdaten bei Internetdelikten wie Betrug, Phishing, Datenmissbrauch und Urheberrechtsverletzungen nicht abgerufen werden.

Maas knickt vor Gabriel ein

Der Abruf der Daten durch die Ermittlungsbehörden steht den Leitlinien zufolge unter einem "umfassenden Richtervorbehalt" . Die betroffenen Personen seien grundsätzlich vor dem Abruf der Daten zu benachrichtigen. "Ist eine heimliche Verwendung nach gerichtlicher Prüfung ausnahmsweise zulässig, bedarf es einer nachträglichen Benachrichtigung, von der nur mit richterlicher Bestätigung abgesehen werden kann" , heißt es weiter. Die Daten müssen von Telekommunikationsanbietern im Inland gespeichert werden. "Konkret erforderlich sind insbesondere der Einsatz eines besonders sicheren Verschlüsselungsverfahrens, die Speicherung in gesonderten Speichereinrichtungen mit einem hohen Schutz vor Zugriffen aus dem Internet" , schreibt das Ministerium. Wie bereits im vergangenen August angekündigt , soll Datenhehlerei künftig härter bestraft werden können.

Nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) werden mit dem Vorschlag die Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts eingehalten. Maas hatte allerdings vor einem halben Jahr noch gesagt(öffnet im neuen Fenster) , dass er die Vorratsdatenspeicherung "entschieden" ablehne, da sie gegen das Recht auf Privatheit und gegen den Datenschutz verstoße.

Auch Widerstand in der SPD

Entsprechende Kritik kam daher umgehend von der Opposition. Erst knicke der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel vor der CDU ein, jetzt sei Maas vor Gabriel eingeknickt, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), am Mittwoch in Berlin. Aber selbst innerhalb der SPD stoßen die Pläne weiter auf Widerstand. So twitterte(öffnet im neuen Fenster) Klingbeil umgehend: "ich bleibe dabei: anlasslos, flächendeckend und grundrechtskonform passt nicht zusammen." Auch die SPD-Netzpolitiker kritisierten(öffnet im neuen Fenster) ihren Minister: "Raider heißt jetzt Twix. Es bleibt bei der grundrechtswidrigen #VDS."


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