Vorratsdatenspeicherung: Regierung stoppt Gesetzesinitiative vorläufig

Die Bundesregierung schiebt den Gesetzentwurf über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsverbindungsdaten bis Oktober auf. Grund ist Kritik aus der EU-Kommission.

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Muss den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung möglicherweise überarbeiten: Heiko Maas
Muss den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung möglicherweise überarbeiten: Heiko Maas (Bild: Adam Berry/Getty Images News)

Wegen Kritik der EU-Kommission wird der Bundestag nach Angaben der Rheinischen Post nicht wie geplant über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abstimmen. Das geht der Zeitung zufolge aus einem internen Dokument des Justizministeriums hervor, das ihr vorliegt.

Zunächst soll das Verfahren bis zum 6. Oktober ruhen. In einer Mängelliste kritisiert die EU-Kommission unter anderem die Verpflichtung zur Speicherung von Datensätzen im Inland. Diese sei ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen. Die Bundesregierung hat die Pflicht zur Speicherung der Daten im Inland dagegen als Maßnahme zur verbesserten Datensicherheit bezeichnet.

Justizminister Heiko Maas will das weitere Vorgehen nach Angaben der Zeitung prüfen, hält aber an seiner Bewertung der Rechtmäßigkeit des Gesetzesvorschlages fest. Kritik am Gesetzentwurf kommt nicht nur von der EU-Kommission: Auch innerhalb der Regierungskoalition soll es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelungen gegeben haben.

Bürger zahlen für die eigene Überwachung

Eine Wiedereinführung der anlasslosen Speicherpflicht wäre mit hohen Kosten verbunden. Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag antwortete die Regierung, dass die Kosten für die erneute Vorratsdatenspeicherung mindestens 260 Millionen Euro betragen würden. Dies seien die "ersten Investitionskosten" für die notwendige Technik. Sie müssen von den Telekommunikationsanbietern selbst getragen werden. Der deutsche Normenkontrollrat schätzt die Kosten nach Angaben der Tageszeitung (taz) mit mehr als 600 Millionen Euro jedoch mehr als doppelt so hoch ein.

Rund 1.000 Unternehmen sollen von der Regelung betroffen sein. Kleine Anbieter würden von der Bundesregierung entschädigt, da die Kosten für sie als "unbillige Härte" gelten würden. Bei den größeren Anbietern geht die Regierung davon aus, dass die Kosten für die Überwachungsmaßnahmen eingepreist und an die Kunden weitergegeben werden.

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Anonymer Nutzer 15. Sep 2015

Ich bin gerne eine Feindin dieser Form von fake "Demokratie". Das dürfen die auch ruhig...

Galde 15. Sep 2015

Das Problem ist ja dass viele gar nicht mehr wählen gehen, und somit Partei X weniger...

AlphaStatus 14. Sep 2015

Zwar wähle ich die CDU, jedoch ist es utopisch, mit allen Positionen einer Partei...

Heretic 14. Sep 2015

Weil es nicht die Mehrheit der Bürger sind, sondern primär die Leute, die sich mit...



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