Vorratsdatenspeicherung: NSA-Überwachung war wohl verfassungswidrig

Späte Genugtuung für Whistleblower Edward Snowden: Ein Abhörprogramm der NSA verstieß wohl gegen die US-Verfassung und war nutzlos.

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Die Vorratsdatenspeicherung der NSA war wohl ziemlich nutzlos.
Die Vorratsdatenspeicherung der NSA war wohl ziemlich nutzlos. (Bild: Jefferson Graham/USA TODAY via Imagn Content Services/Reuters)

Der US-Auslandsgeheimdienst NSA hat mit der anlasslosen und massenhaften Überwachung von US-Bürgern möglicherweise gegen die Verfassung verstoßen. Das geht aus dem Urteil eines US-Bundesgerichts hervor, das am 2. September 2020 veröffentlicht wurde (PDF). Der frühere Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden hatte vor mehr als sieben Jahren auf die illegalen Abhörpraktiken der NSA aufmerksam gemacht.

Von dem konkreten Verfahren waren vier aus Somalia stammende Personen betroffen, die von den USA aus die somalische Terrororganisation Al-Shabaab unterstützt hatten und deswegen im Jahr 2013 verurteilt wurden. Dabei hatten die Ermittler auch auf Beweise zurückgegriffen, die auf der umfangreichen Metadatensammlung der NSA basierten.

Das Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk in San Francisco kam nun zu dem Ergebnis, dass die NSA mit der Datensammlung auf Basis des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) "unter Umständen gegen den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung verstoßen hat". Dieser soll die Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen.

Das Gericht entschied jedoch nicht explizit über die Verfassungswidrigkeit, da die Datensammlung, selbst wenn sie verfassungswidrig gewesen wäre, nicht zu einer Unverwertbarkeit der gesamten Beweise in dem Verfahren geführt hätte. Die Beweise, die durch das Abhören eines Telefons gewonnen worden seien, seien nicht auf die Metadatensammlung zurückzuführen.

Damit widerspricht das Gericht jedoch Geheimdienstvertretern, die gerade diesen Fall immer wieder herangezogen hatten, um die Bedeutung des Programms für die Sicherheit der USA und die Bekämpfung des Terrorismus hervorzuheben. In dem Urteil heißt es: "Insoweit die öffentlichen Äußerungen von Regierungsvertretern einen anderen Eindruck erweckt haben, steht dieser Eindruck nicht im Einklang mit dem Inhalt der Geheimunterlagen."

Ebenso wie bereits ein anderes Berufungsgericht im Jahr 2015 kommen auch die kalifornischen Richter zu dem Schluss, dass die Metadatensammlung gegen FISA selbst verstoßen hat und damit illegal war.

Das Überwachungsprogramm war infolge der Terroranschläge des 11. September 2001 unter dem damaligen Präsidenten George W. Bush eingeführt worden - zuerst heimlich und ohne Gerichtsbeschluss. Einer breiten Öffentlichkeit wurde das Programm durch die Snowden-Enthüllungen 2013 bekannt. In deren Folge wurde das Programm 2015 vorübergehend ausgesetzt, bis sich der Kongress auf Einschränkungen einigen konnte. Seit dem Jahr 2015 darf die NSA nicht mehr selbst massenhaft die Kommunikationsdaten von US-Bürgern speichern, sondern muss dies den Telefongesellschaften überlassen. Mit diesem Verfahren war selbst der Geheimdienst unzufrieden, so dass es Anfang 2019 eingestellt wurde.

Snowden selbst kommentierte das Urteil auf Twitter mit den Worten: "Das Urteil des Gerichts zerstört die am längsten bestehenden Verteidigungen der Massenüberwachung. Nach Berücksichtigung der stärksten Beweise der Regierung befand das Gericht das Programm für rechtswidrig und ineffektiv und hielt fest, dass die öffentlichen Behauptungen der Regierung von dessen 'Notwendigkeit' eine Täuschung waren."

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