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Vorratsdatenspeicherung: Koalition muss Abgeordnete herbeitelefonieren

Auch wer eine große Mehrheit hat, muss manchmal nach seinen Abgeordneten suchen. Als die Regierungsfraktionen heute im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung abstimmen wollten, waren zunächst nicht ausreichend Parlamentarier anwesend. Letztlich gelang das Vorhaben aber.
/ Hauke Gierow
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Der Bundestag wird nach dem Willen der Regierungskoalition am Freitag über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abstimmen. (Bild: Sean Gallup/Getty Images News)
Der Bundestag wird nach dem Willen der Regierungskoalition am Freitag über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abstimmen. Bild: Sean Gallup/Getty Images News

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Weg zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung frei gemacht – es war jedoch komplizierter als von den Regierungsfraktionen geplant. Die Opposition beschwerte sich über das beschleunigte Verfahren. Sie sieht ihre Minderheitenrechte verletzt(öffnet im neuen Fenster) . Schon am Freitagmorgen um 9 Uhr soll der Gesetzentwurf im Eilverfahren vom Plenum des Bundestages beschlossen werden.

Laut Geschäftsordnung des Bundestages sind Dokumente über Abstimmungen mindestens drei Tage vorher allen Fraktionen zugänglich zu machen. Zwar war seit Montagabend bekannt , dass CDU/CSU und SPD die Vorratsdatenspeicherung noch in dieser Woche beschließen wollen. Die offizielle Einladung zum zusätzlichen Tagesordnungspunkt "Mindestspeicherfrist" ging den Fraktionen nach Angaben der Linkspartei aber erst am Dienstag um kurz nach 10 Uhr zu.

CDU/CSU und SPD mussten weitere Abgeordnete anrufen

Als die Koalition heute die Abstimmung durchführen wollte, waren zunächst zu wenig Abgeordnete anwesend. Erst nachdem die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak, die rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, einen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit stellte, kamen genügend Abgeordnete zusammen. Das wiederum verärgerte die Abgeordneten der Koalition: Nach Angaben der Linkspartei beschwerten sie sich, dass das Pochen auf die Geschäftsordnung "eines Parlamentes unwürdig" sei.

Bei einer Anhörung zu dem geplanten Gesetz hatten Experten deutliche Kritik an dem Entwurf geäußert. Gegner des Gesetzes beklagten vor allem die Speicherung der Daten von Berufsgeheimnisträgern und die geplanten Regelungen zur "Datenhehlerei" . Befürwortern der Regelungen geht der vorliegende Entwurf jedoch nicht weit genug. Die Speicherfristen seien uneinheitlich und zu kurz, und auch die Vorgaben zum Datenabruf seien zu eng gefasst und würden die Arbeit der Ermittler behindern.


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