Vorratsdatenspeicherung: EU-Strafzahlung billiger als Wiedereinführung

Die Kosten, die eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verursacht, sind erheblich höher als eine mögliche Strafzahlung Deutschlands. Das hat der Providerverband Eco am 26. April 2012(öffnet im neuen Fenster) erklärt.
Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie läuft bis zum 26. April 2012. In dem Vertragsverletzungsverfahren drohe laut Eco eine Zahlung von maximal 32 Millionen Euro pro Jahr, und ob Deutschland wirklich bezahlen muss, sei noch nicht abzusehen.
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung habe bereits im ersten Anlauf mehr als das Zehnfache gekostet: Rund 330 Millionen Euro hätten die Provider für die Umsetzung des Gesetzes ausgeben müssen, das im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig aufgehoben wurde. Das Gericht ordnete an, die gespeicherten Daten zu löschen, allein bei der Deutschen Telekom betraf dies ein Volumen von 19 Terabyte(öffnet im neuen Fenster) . Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so die Richter. Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.
Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun einzuhalten, müsse laut Eco deshalb in Teilen eine völlig neue Infrastruktur aufgebaut werden, die erheblich anspruchsvoller sei als die 2008 eingeführte Technik. Die Kosten dafür müssten letztendlich die Bevölkerung und Unternehmen über höhere Preise tragen.
Eco-Vorstand Oliver Süme: "Es wäre wirtschaftlicher Wahnsinn, jetzt erneut solche Ausgaben zu erzwingen – insbesondere da alle Beteiligten wissen, dass die zugrundeliegende Richtlinie bereits in wenigen Monaten hinfällig sein wird." Eco erwartet zudem, dass die EU die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen in Betracht zieht und es zu keinem Vertragsverletzungsverfahren kommt.



