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Vorratsdatenspeicherung: Erste Verfassungsbeschwerde eingereicht

Nach der Vorratsdatenspeicherung im Eiltempo kommt jetzt die erste Verfassungsbeschwerde. Weitere Initiativen wollen nachziehen – und das Gesetz, wenn möglich, noch vor Beginn der Datenspeicherung kippen.
/ Hauke Gierow
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Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden sich bald wieder mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. (Bild: Ralf Stockhoff/Reuters)
Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden sich bald wieder mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. Bild: Ralf Stockhoff/Reuters

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten – nachdem es von der Großen Koalition im Eiltempo durch den Bundestag gebracht worden war. Doch auch die erste Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ist ebenfalls eingereicht worden – es dürfte nicht die letzte sein.

Die Berliner Anwaltskanzlei Müller, Müller und Rößner (MMR)(öffnet im neuen Fenster) hat nach eigenen Angaben am Tag des In-Kraft-Tretens des Gesetzes die Beschwerde im Namen aller Anwälte der Kanzlei eingereicht. Ihrer Ansicht nach verstößt das Gesetz gegen Grundrechte: "Den erneuten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sehen wir als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von dem die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind", heißt es in einer Pressemitteilung der Anwälte.

Weitere Mandanten haben sich der Beschwerde angeschlossen. Nach Angaben von MMR sind darunter der Deutsche Medienverband (DMV), der Landesverband Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner, die Medienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist und vor ihrer Tätigkeit im Bundestag als Journalistin tätig war.

Die Anwälte zitieren die Überwachungsgesamtrechnung

In ihrer Pressemitteilung verweisen die Anwälte auf die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Theorie der "Überwachungsgesamtrechnung". Angesichts der Enthüllungen über die Arbeit von Geheimdiensten und den geplanten Gesetzen zur Fluggastdatenspeicherung sei der "gesetzgeberische Handlungsspielraum in Richtung weiterer Datensammlungen auf null reduziert."Weitere Initiativen haben angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Sie alle dürften hoffen, dass die Verpflichtung zur Datenspeicherung gekippt wird, noch bevor sie wirklich beginnt.


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