Vorratsdatenspeicherung: Die Wiederholungstäter von der EU
Die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist keineswegs so erledigt, wie es noch im April 2014 schien. Dokumente aus dem Kreis des EU-Ministerrats belegen, dass die Mitgliedstaaten eine neue Regelung wollen, nachdem der erste Versuch dieser Art vor eineinhalb Jahren vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt und eingestampft wurde.
Wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht, sind viele europäische Politiker unbelehrbar. Wieder und wieder und wieder(öffnet im neuen Fenster) bezeichnen sie die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger als unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Sie ignorieren dabei Urteile höchster Gerichte genauso wie wissenschaftliche Studien, die das Gegenteil belegen. Und sie behaupten, obwohl es nachweislich Unsinn ist, dass die Attentate der jüngeren Vergangenheit mit Hilfe der Vorratsdaten hätten verhindert werden können. Die Angst ist stärker als die Vernunft.
Jede Menge Beispiele
Aktuelle Beispiele dafür gibt es mehrere. Die gerade beschlossene Speicherung von Fluggastdaten(öffnet im neuen Fenster) in Europa ist eines davon, denn auch das ist eine Form der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung. Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ein anderes, ebenso wie geplante oder bereits wirksame neue Überwachungsgesetze in Großbritannien, Österreich und Frankreich.
Das ist längst nicht alles, im EU-Ministerrat wird über die Neufassung einer Richtlinie diskutiert, die alle EU-Mitglieder zur Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten verpflichten würde.
So heißt es in einem Dokument des Rates für Justiz und Inneres(öffnet im neuen Fenster) mit dem Titel Ergebnisse des Ratstreffens 3433(öffnet im neuen Fenster) von Anfang Dezember: "Alle Mitgliedstaaten waren der Auffassung, dass die massenhafte Sammlung elektronischer Kommunikationsdaten prinzipiell weiterhin erlaubt ist. Eine Mehrheit der Delegationen ist außerdem der Meinung, dass ein EU-weiter Vorstoß geprüft werden müsse, um die Zersplitterung des Rechtsrahmens bei der Vorratsdatenspeicherung innerhalb der EU zu beenden und lud die Kommission dazu ein, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, wann immer es möglich ist."
Besser heute als morgen wünschten sich die meisten Fraktionen eine neue europaweite Vorratsdatenregel, heißt es aus EU-Kreisen. Das spiegelt sich in den Dokumenten. In einem Vermerk mit dem Titel Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation – Allgemeine Aussprache(öffnet im neuen Fenster) vom 26. November bittet der luxemburgische Vorsitz die Minister darum, sich Gedanken über die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer neuen "EU-weiten Lösung" zu machen und sich zu überlegen, ob und wenn ja, wann man die EU-Kommission um einen entsprechenden Entwurf bitten solle.
Studien attestieren Vorratsdaten kaum einen Effekt
Aus dem Vermerk mit dem Betreff Effektive Strafjustiz im digitalen Zeitalter – Bestimmung des Bedarfs(öffnet im neuen Fenster) – Sachstand vom 23. November wiederum geht hervor, wie sehr manche die Vorratsdatenspeicherung für ein Allheilmittel halten. Das zeigt beispielsweise folgender Absatz: "Dazu kommt, dass Straftäter aufgrund der zunehmenden privaten Nutzung des Live-Streaming, der Verschlüsselung, des Entstehens des Darknet und der Anonymisierung der Strafverfolgung entscheidende Beweismittel vollkommen entziehen können. (...) eine effektive Vorratsdatenspeicherungsregel könnte sich in dieser Hinsicht als nützlich erweisen."
Was Vorratsdaten gegen Verschlüsselung und das sogenannte Darknet ausrichten können sollen, steht dort nicht. Aber fachliche Gegenargumente werden auf Ebene der EU ohnehin gerne ignoriert.
Dabei gibt es Studien zum Thema schon seit Jahren. Bereits 2010 zeigte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung anhand von Zahlen der Kriminalstatistik auf, dass Vorratsdaten kaum einen Einfluss auf die Aufklärung von Verbrechen haben(öffnet im neuen Fenster). Zum gleichen Ergebnis kam das deutsche Bundeskriminalamt 2012(öffnet im neuen Fenster). Das von der EU selbst finanzierte Studienprojekt Surveille(öffnet im neuen Fenster) belegt, dass Vorratsdaten einen gefährlichen Eingriff in Bürgerrechte darstellen und keineswegs weniger übergriffig sind(öffnet im neuen Fenster) als das Abhören von Kommunikation.
Die europäischen Minister ficht so etwas nicht an, sie wollen die Vorratsdaten aller Bürger sammeln, speichern und auswerten und dazu eine einheitliche Regel für die EU vorschreiben. Eigentlich hat der EuGH bereits eine Vorlage für so ein einheitliches Recht geschaffen, indem der die alte Richtlinie kippte. Die Ansicht, nach dem Urteil sollte man vielleicht besser ganz auf das Instrument verzichten, ist aber offenbar nicht mehrheitsfähig.
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