Vorratsdatenspeicherung: Comeback vor dem Bundesverfassungsgericht
Es gibt weitere Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung. 16 Abgeordnete der Partei Bündnis 90/ Die Grünen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt, wie tagesschau.de berichtet(öffnet im neuen Fenster). Das Bundesinnenministerium lobt die neue Vorratsdatenspeicherung bereits als gelungenes Ermittlungsinstrument – obwohl die Speicherung der Daten noch gar nicht begonnen hat.
Konstantin von Notz, stellvertretener Fraktionsvorsitzender seiner Partei, bezweifelt den Nutzen der anlasslosen Datensammlung: "Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine Absage an die unserer Rechtsordnung immanente Unschuldsvermutung dar. Verdächtig ist jede und jeder. Sicherheit erhöht man so nicht", sagte er bei Tagesschau.de. Von Notz bestätigte Golem.de, dass die Klage eingereicht wurde.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist zwar bereits in Kraft, doch derzeit erarbeiten die Bundesnetzagentur und andere Behörden die Richtlinien zur Speicherpflicht, die von Providern als unrealistisch, nicht praktikabel und zu teuer bezeichnet werden.
BMI lobt das Gesetz schon heute
Das hält das Bundesinnenministerium aber offenbar nicht davon ab, das umstrittene Gesetz bereits jetzt als erfolgreiches Fahndungsinstrument zu loben. In einem Dokument der Behörde heißt es: "Tathintergründe und Netzwerkstrukturen können wir inzwischen durch die Wiedereinführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung besser aufklären."
Im Zuge der aktuellen Anti-Terror-Maßnahmen fordern Innenminister der CDU bereits eine Anpassung des Gesetzes. So sollen die Daten künftig sechs statt drei Monate lang gespeichert werden, außerdem sollen auch Betreiber sozialer Netzwerke in die Speicherpflicht einbezogen werden.
Die Klage der Grünen ist nicht der erste Anlauf, die neue Vorratsdatenspeicherung zu stoppen. Ein erster Anlauf im Eilverfahren war gescheitert. Auch der Verband der Internetwirtschaft eco klagt gemeinsam mit einem Mitgliedsunternehmen – will das Gesetz aber über die Verwaltungsgerichte stoppen und nicht durch eine Verfassungsbeschwerde.
Nachtrag vom 5. September 2016, 15:08 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat uns mittlerweile den Eingang der Klageschrift zum 3. September 2016 bestätigt. Bislang gibt es weder ein Aktenzeichen noch einen voraussichtlichen Verhandlungstermin.
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