Vorratsdatenspeicherung: BKA-Chef will Gespräch mit Datenschützern videoüberwachen
Der Präsident des Bundeskriminalamts(öffnet im neuen Fenster) Jörg Ziercke hat am 14. März 2012 ein mit Vertretern des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung(öffnet im neuen Fenster) geplantes Gespräch abgesagt. Grund ist laut den Datenschützern ein Streit darüber, ob die Unterhaltung videoüberwacht werden darf.
Bei einer Podiumsdiskussion auf dem Europäischen Datenschutztag am 27. Januar 2012 hatte der BKA-Chef Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung öffentlich eingeladen, sich von seinen Ermittlern die Situation ohne Vorratsdatenspeicherung schildern zu lassen. Breyer nahm die Einladung an, wollte aber keiner Registrierung der Personalien oder Videoüberwachung ausgesetzt sein. Da dies in den Diensträumen des Bundeskriminalamts nicht ausgeschlossen werden konnte, schlug er einen neutralen Ort vor.
Doch Ziercke ließ den Datenschützern mitteilen, unter diesen Vorbedingungen komme ein Gespräch nicht zustande. Zu einem Dialog außerhalb des BKA-Gebäudes sei er nicht bereit. Das Bundeskriminalamt hat den Vorgang auf Anfrage von Golem.de nicht kommentiert.
Breyer: "Ich bedauere es ausdrücklich, dass das Bundeskriminalamt mit Bürgerrechtlern nur sprechen will, wenn sie sich zuvor registrieren und videoüberwachen lassen."
Der AK Vorrat hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung organisiert, die von über 34.000 Menschen mitgezeichnet wurde. Die Beschwerde war erfolgreich. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig erklärt und damit gestoppt.
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