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Vorratsdatenspeicherung: BKA bekommt fast immer die gewünschten Telefondaten

Eine Studie des BKA zeigt: Die Behörde hat Probleme, Kundendaten zu IP-Adressen zu bekommen. Telefonverkehrsdaten dagegen erhält sie auch ohne Vorratsdatenspeicherung.
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Kriminaldienstmarke (Bild: Wo st 01/Wikipedia CC Attribution-Share Alike 3.0 Lizenz)
Kriminaldienstmarke Bild: Wo st 01/Wikipedia CC Attribution-Share Alike 3.0 Lizenz

Auch ohne Vorratsdatenspeicherung bekommt die Polizei fast immer die Telefondaten, die sie benötigt. Das belegt eine Studie des Bundeskriminalamtes(öffnet im neuen Fenster) (BKA). Nur bei Internetverbindungsdaten wie IP-Adressen haben die Fahnder Probleme: Diese Daten werden oft gar nicht oder für ihre Zwecke nicht lange genug gespeichert.

Diese Ergebnisse hat das Bundesinnenministerium am 27. Januar veröffentlicht. Am selben Tag veröffentlichten Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht eine Untersuchung zur Vorratsdatenspeicherung(öffnet im neuen Fenster) , die sie im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt hatten. Das Ergebnis ihrer 200 Seiten(öffnet im neuen Fenster) starken Studie: Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung kann nicht als Ursache für Veränderungen bei der Aufklärungsquote gelten. Insgesamt "ergeben sich keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären" . Die Datenbasis, auf die sie zurückgreifen konnten, sei allerdings unsicher und lückenhaft, räumten die Strafrechtsforscher ein. Ihre Ergebnisse seien deshalb lediglich eine "Momentaufnahme" .

Die BKA-Studie vom selben Tag ist bislang kaum beachtet worden. Sie besteht aus einer statistischen Datenerhebung von Auskunftsersuchen des BKA an die Telekommunikationsanbieter im Zeitraum zwischen März 2010 und April 2011. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig(öffnet im neuen Fenster) erklärt und damit gestoppt.

Die Daten aus der Zeit bis April 2011 "bekräftigen" nach Darstellung des Innenministeriums(öffnet im neuen Fenster) "die Notwendigkeit der Speicherung von Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr." Denn die dazu benötigten Verkehrsdaten(öffnet im neuen Fenster) seien "bei den Providern oftmals bereits gelöscht, wenn bei den zuständigen Behörden entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden" . Etwa 85 Prozent der Auskunftsersuche aus dem untersuchten Zeitraum wurden von den Providern nicht beantwortet, da die entsprechenden Daten nicht oder nicht mehr vorhanden waren. Das Fazit des Innenministeriums: "Hinsichtlich der Beauskunftung von IP-Adressen hat dies im Ergebnis dazu geführt, dass von diesem Ermittlungsansatz wegen Aussichtslosigkeit kaum noch Gebrauch gemacht wird."

Ein Blick auf die Details zeigt jedoch, dass diese Aussagen differenzierter betrachtet werden müssen: Erfasst wurden 5.082 Auskunftsersuche. Darunter waren zum einen Erhebungen von "retrograden Verkehrsdaten" , also etwa ein- und ausgehende Telefonnummern, Standortdaten sowie Beginn und Ende der Verbindung.

Den mit Abstand größten Anteil aber machten Versuche aus, die hinter einer IP-Adresse stehenden Kundendaten zu ermitteln. 90,2 Prozent der Fälle bezogen sich auf solche Auskunftsersuche. Nur 9,2 Prozent bezogen sich auf retrograde Verkehrsdaten.

In absoluten Zahlen: Bei den 5.082 Auskunftsersuchen ging es in 4.584 Fällen um IP-Adressen und nur in 467 Fällen um Telefonverbindungsdaten. Von diesen 467 wiederum wurden 380 von den Providern beantwortet. Größtenteils unbeantwortet blieben nur die Anfragen nach Daten zu IP-Adressen, nämlich in 4.195 Fällen. Von allen unbeantworteten Anfragen des BKA bezogen sich also nur etwas mehr als zwei Prozent auf Telefondaten, die Behörde bekommt diese demnach fast immer. Die Telekom etwa kopiert alle Verkehrsdaten ihrer Kunden für 30 Tage in eine Datenbank, die nur für polizeiliche Anfragen gepflegt(öffnet im neuen Fenster) wird.

BKA benötigt Speicherfrist von sechs Monaten

44,6 Prozent der BKA-Ermittlungen bezogen sich auf Betrugsdelikte, knapp 38 Prozent auf Kinderpornografie. In einem Prozent der Fälle ging es um Mord und Totschlag, in 2,2 Prozent der Fälle um Terrorismus.

Nach Ansicht des BKA wäre in knapp sechs Prozent der Fälle, in denen Provider keine Auskunft geben konnten, eine Speicherung von Daten für mindestens einen Monat nötig gewesen. In 33 Prozent der Fälle wären mindestens zwei bis fünf Monate erforderlich gewesen, in 61 Prozent der Fälle hätten die Daten mindestens ein halbes Jahr vorgehalten werden müssen.

Zusammengefasst legen die BKA-Zahlen nahe, dass die Behörde eine Vorratsdatenspeicherung höchstens für Internetverbindungsdaten braucht. Informationen zu Telefonverbindungen bekommt sie auch ohne eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung relativ problemlos.

Malte Spitz, Vorstandsmitglied der Grünen, lehnt die Dauerspeicherung solcher Daten grundsätzlich ab: "Die interne Auswertung des Bundeskriminalamts, die teils mit aufgewärmten Zahlen aus der Vergangenheit operiert, zeigt einmal mehr, dass das Bestreben nach der Wiedereinführung einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung falsch, überzogen und nicht zu rechtfertigen ist." Die verdachtsunabhängige Protokollierung von Verkehrsdaten bei Telefongesprächen sei "völlig unbegründet."

Sprachliches Detail am Rande: Die BKA-Erhebung sollte, so steht es im Dokument auf Seite drei, "quantitativ belegen, dass und in welchem Umfang polizeifachlicher Bedarf an der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten besteht" . Das gewünschte Ergebnis stand also vorher fest, sonst hätte es nicht "dass" heißen müssen, sondern "ob."


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