BKA benötigt Speicherfrist von sechs Monaten
44,6 Prozent der BKA-Ermittlungen bezogen sich auf Betrugsdelikte, knapp 38 Prozent auf Kinderpornografie. In einem Prozent der Fälle ging es um Mord und Totschlag, in 2,2 Prozent der Fälle um Terrorismus.
Nach Ansicht des BKA wäre in knapp sechs Prozent der Fälle, in denen Provider keine Auskunft geben konnten, eine Speicherung von Daten für mindestens einen Monat nötig gewesen. In 33 Prozent der Fälle wären mindestens zwei bis fünf Monate erforderlich gewesen, in 61 Prozent der Fälle hätten die Daten mindestens ein halbes Jahr vorgehalten werden müssen.
Zusammengefasst legen die BKA-Zahlen nahe, dass die Behörde eine Vorratsdatenspeicherung höchstens für Internetverbindungsdaten braucht. Informationen zu Telefonverbindungen bekommt sie auch ohne eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung relativ problemlos.
Malte Spitz, Vorstandsmitglied der Grünen, lehnt die Dauerspeicherung solcher Daten grundsätzlich ab: "Die interne Auswertung des Bundeskriminalamts, die teils mit aufgewärmten Zahlen aus der Vergangenheit operiert, zeigt einmal mehr, dass das Bestreben nach der Wiedereinführung einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung falsch, überzogen und nicht zu rechtfertigen ist." Die verdachtsunabhängige Protokollierung von Verkehrsdaten bei Telefongesprächen sei "völlig unbegründet."
Sprachliches Detail am Rande: Die BKA-Erhebung sollte, so steht es im Dokument auf Seite drei, "quantitativ belegen, dass und in welchem Umfang polizeifachlicher Bedarf an der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten besteht". Das gewünschte Ergebnis stand also vorher fest, sonst hätte es nicht "dass" heißen müssen, sondern "ob."
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Vorratsdatenspeicherung: BKA bekommt fast immer die gewünschten Telefondaten |
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