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Vorratsdatenspeicherung: Anwälte stellen sichere Datenspeicherung infrage

Anwälte warnen vor der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sie befürchten, dass die Daten vor dem Zugriff von amerikanischen und britischen Organisationen nicht ausreichend gesichert seien.
/ Steve Haak
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Der Koalitionsvertrag von Union und SPD (Bild: Tobias Schwarz/Reuters)
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD Bild: Tobias Schwarz/Reuters

Nach Kritik von Verbraucherschützern und Politikern an der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch Union und SPD warnen jetzt auch Anwälte in Deutschland davor. Nach Ansicht des Vizepräsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, sei nicht erkennbar, wie die Daten vor dem Zugriff von ausländischen Organisationen gesichert werden könnten.

"Solange nicht sichergestellt ist, dass amerikanische und britische Organisationen die im Entwurf der großen Koalition vorgesehenen Eingriffshürden für die Verwertung der Daten beachten, muss eine Erfassung unterbleiben" , sagte Schellenberg Handelsblatt Online(öffnet im neuen Fenster) .

Zu den Plänen der großen Koalition, deutsche Verbindungsdaten auf Servern der Telekommunikationsanbieter in Deutschland zu speichern, gab Schellenberg zu bedenken, dass die Datenkommunikation hierzulande auch über Tochtergesellschaften ausländischer Firmen erfolge. "Aufgrund ihrer Beteiligungsrechte können diese Unternehmen jederzeit auf die Daten ihrer in Deutschland tätigen Töchter zugreifen."

Die geplante Wiedereinführung der Massenüberwachung wird jetzt auch aus Reihen der SPD kritisiert. Im Deutschlandfunk lehnte der Netzpolitiker Lars Klingbeil(öffnet im neuen Fenster) eine erneute Vorratsdatenspeicherung in einer großen Koalition ab. Wenn anlasslos Daten gespeichert würden, dann bestehe die Gefahr, dass in Grundrechte eingegriffen werde – etwa in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sagte er.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen zu wollen. Die Richtlinie sieht eine Speicherung von Daten für sechs Monate bis zu zwei Jahre vor. Union und SPD wollen sich auf EU-Ebene für eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate einsetzen.


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