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Vorratsdaten: Bundesrat fordert Neuregelung für Messengerdienste

Kommunikationsdienste wie Whatsapp oder Skype fallen derzeit nicht unter die Vorratsdatenspeicherung . Das könnte sich nach einer Bundesratsinitiative ändern.
/ Friedhelm Greis
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Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Neuregelung für Messengerdienste. (Bild: Patrick Jayne and Thomas//Campsmum)
Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Neuregelung für Messengerdienste. Bild: Patrick Jayne and Thomas//Campsmum

Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Neuregelung für eine Reihe moderner Kommunikationsdienste. Die Länderkammer sprach sich am Freitag unter anderem dafür aus(öffnet im neuen Fenster) , Messengerdienste und "standortbezogene Dienste" wie Geocaching, Ingress und Foursquare stärker mit anderen Diensten gleichzusetzen, die bereits jetzt unter das Telekommunikationsgesetz (TKG) fallen. Dann müssten die Anbieter andere Vorgaben erfüllen, zu denen demnächst auch die Vorratsdatenspeicherung gehören wird .

Schon seit Jahren wird über die rechtliche Einordnung von Messengerdiensten diskutiert. So hatte der Deutsche Anwaltsverein (DAV) im Dezember 2013 nach der Übernahme von Whatsapp durch Facebook gefordert(öffnet im neuen Fenster) , die "Anwendung einzelner TKG-Regelungen auf solche neuen Kommunikationsplattformen klarzustellen, insbesondere mit Blick auf das TKG-Datenschutzrecht und das Fernmeldegeheimnis" . Allerdings ging es damals eher darum, die Speicherung und Nutzung der Kundendaten stärker einzuschränken. Hier räume das Telemediengesetz (TMG), dem die Dienste zugerechnet wurden, den Firmen mehr Möglichkeiten ein - beispielsweise die Erstellung von Nutzungsprofilen auf Basis gespeicherter Verkehrsdaten.

Regelung zu Standortdaten anpassen

Der Bundesrat will mit seiner Initiative ebenfalls sicherstellen, dass die Vorschriften des TKG zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz auf Dienste wie Whatsapp Anwendung finden.

Unklarheit bestehe zudem bei der Nutzung standortbezogener Daten. So gehe aus dem entsprechenden Paragrafen 98 des TKG nicht hervor, ob damit nur die Positionsermittlung über die Funkzellenbestimmung oder auch diejenige über die Nutzung der GPS-Sensoren des Endgeräts erfasst werde. Daher sollte die Regelung entsprechend angepasst werden.

Die Regulierung von großen IT-Konzernen wie Facebook und Google soll nach Ansicht des Bundesrats ebenfalls geändert werden. Hier sei zu prüfen, inwieweit die Regelungen im Bereich des Kundenschutzes und der öffentlichen Sicherheit des TGK zutreffend seien.

Die Initiative zu dem Beschluss war vom Bundesland Hessen ausgegangen. Die Bundesregierung soll bis Herbst dieses Jahres einen "entsprechenden Fortschrittsbericht" zu dem Thema abgeben.


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