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Vorleistungsprodukte gebilligt: EU erlaubt Förderung von Vectoring-Ausbau

Drei Provider dürfen nun auch in Fördergebieten Vectoring -Produkte anbieten. Die EU-Kommission ist mit den Ersatzprodukten für die letzte Meile zufrieden.
/ Friedhelm Greis
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Vectoring-Technik von Huawei (Bild: Deutsche Telekom)
Vectoring-Technik von Huawei Bild: Deutsche Telekom

Die EU-Kommission hat drei Vectoring-Vorleistungsprodukte beim geförderten Breitbandausbau genehmigt. "Dadurch kann die Netzanbindung in ländlichen Gebieten gefördert werden und gleichzeitig der Wettbewerb im Binnenmarkt erhalten bleiben" , teilte die Kommission mit(öffnet im neuen Fenster) . Die Genehmigung gilt für Angebote der Provider DNS:Net, Netcologne und Deutsche Telekom. Das sogenannte virtuell entbündelte lokale Zugangsprodukt (Vula) soll es anderen Telekommunikationsanbietern ermöglichen, ihren Kunden im Ausbaugebiet ebenfalls einen schnellen Internetzugang bereitzustellen.

Beim sogenannten Vectoring lassen sich mit Kupferleitungen höhere Übertragungsraten erzielen. Das geht jedoch nur, wenn ein einziges Unternehmen die Leitungen in dem Gebiet betreibt. Eine physisch getrennte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nach einem Kabelverzweiger kann daher der Konkurrenz nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Kommission forderte daher, dass die Vectoring-Betreiber der Konkurrenz ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitstellen, damit der Ausbau nach den EU-Vorgaben gefördert werden kann. Mit Super-Vectoring lassen sich nach Angaben der Telekom Übertragungsraten von bis zu 250 MBit/s erzielen, wenn Glasfaser am Verteiler anliegt.

"Sorgfältig geprüft"

Die Angebote der drei Provider seien "sorgfältig untersucht" worden, "um zu überprüfen, ob sie die nachteiligen Auswirkungen des Vectorings in angemessener Weise kompensieren und einen offenen Zugang zum Netz gemäß den Breitbandleitlinien aus dem Jahr 2013 gewährleisten" . Nach mehreren Änderungen der angemeldeten Produkte wurden diese nun von der Kommission gebilligt.

DNS:Net kritisierte in diesem Zusammenhang die Vorgaben der Bundesnetzagentur für das Vorleistungsprodukt der Deutschen Telekom beim exklusiven Vectoringausbau im Nahbereich um Hauptverteiler. Dieses Produkt falle "qualitativ deutlich ab und werde wohl in Zukunft kaum kommerziell genutzt werden können" , hieß es in einer Pressemitteilung des Branchenverbandes VATM(öffnet im neuen Fenster) . "Es muss durchgängige End-to-End-Konnektivität gewährleistet werden – inklusive eines Höchstmaßes an flexiblen Qualitäten, Kontrolle, Eingriffsmöglichkeiten und auch Innovationsspielraum für potenzielle Nachfrager" , fordert der Regulierungsexperte Peter-Paul Poch von DNS:Net.


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