Vorgaben an Hardware-Hersteller: Google vereinheitlicht Android-Bedienung

In den üblicherweise vertraulichen Android-Lizenzvereinbarungen zwischen Google und Geräteherstellern finden sich neue Bedingungen, heißt es in einem aktuellen Bericht. Mit den Neuerungen vereinheitlicht Google die Bedienung der Geräte weiter.

Artikel veröffentlicht am ,
Google erweitert Vorgaben an Hersteller von Android-Geräten.
Google erweitert Vorgaben an Hersteller von Android-Geräten. (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)

Es sind neue Details zu den Bedingungen bekanntgeworden, die Google an Gerätehersteller stellt, die Android mit vorinstalliertem Play Store ausliefern wollen. Das berichtet The Information und nennt als Quelle eine Person, die mit den Verträgen von Google vertraut sein soll.

Inhalt:
  1. Vorgaben an Hardware-Hersteller: Google vereinheitlicht Android-Bedienung
  2. Google Now auf allen Geräten mit gleicher Bedienung

Da laut dem Bericht die Zahl der Google-Apps innerhalb von drei Jahren von 9 auf 18 Stück gestiegen ist, erscheint es wenig überraschend, dass Google von Geräteherstellern verlangt, alle neuen Google-Apps vorzuinstallieren. Speziell für die Nutzung von Google Now gibt es Vorgaben, wie ein Blick auf die auf dem Markt befindlichen Android-Geräte zeigt.

Es gibt mehr Google-Apps

Anfang des Jahres lieferten Gerichtsdokumente bereits Einblicke in die Android-Lizenzvereinbarungen zwischen Google und Geräteherstellern. Die damaligen Unterlagen bezogen sich auf Verträge aus den Jahren 2010 und 2011. In Verträgen aus dem Jahr 2014 haben sich im Vergleich dazu einige Dinge geändert.

Bei Google heißt die betreffende Vereinbarung weiterhin Mobile Application Distribution Agreement, kurz: MADA. Diese müssen die Gerätehersteller unterschreiben, wenn sie ihre Android-Geräte mit Google-Apps bestücken wollen. Und wenn die Gerätehersteller den Play Store verwenden wollen, müssen sie auch alle anderen Google-Apps vorinstallieren.

Feste Position für Google-Suche und Play-Store-App

Geblieben ist die Vorgabe, dass die Google-Suche und der Play Store direkt vom Standardstartbildschirm aus erreichbar sein müssen. Alle anderen Google-Apps dürfen nur einen Klick vom Startbildschirm entfernt sein. Sie müssen also entweder auf der obersten Ebene der App-Übersicht (App-Drawer) zu finden sein oder können sich in einem Ordner auf dem Startbildschirm befinden.

Die aktuellen Verträge nennen 18 Google-Apps, die vorinstalliert sein müssen. Neben dem Play Store und der Suche sind das der Chrome-Browser, Google Maps samt separater Street-View- und Navigations-App, die Youtube-App, Gmail, Google+ sowie Google+ Fotos, Play Music, Play Movies, Play Books, Play Kiosk, Play Games, Hangouts, Sprachsuche und der Google-Kalender. Der Informant sieht dies allerdings nicht als großes Problem, er meint: "Es ist nicht viel schlimmer als vorher, aber es ist auch nicht besser."

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Google Now auf allen Geräten mit gleicher Bedienung 
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Anonymer Nutzer 01. Okt 2014

Interessant Eigentlich ist der Netzzugang von Apps in iOS garnicht konfigurierbar. Die...

Lala Satalin... 30. Sep 2014

Warum soll ich dann auch die nicht benötigten App-Dateien behalten? ;) Root Uninstaller...

__destruct() 30. Sep 2014

Da bringst du etwas durcheinander. Es gibt zwar einen Launcher, der GoogleNow integriert...

nudel 29. Sep 2014

Bei SAMSUNG sind die wegen uralt TouchWiz feel kompatibilät immer auf der falschen Seite...



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