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Vorgaben an Hardware-Hersteller: Google vereinheitlicht Android-Bedienung

In den üblicherweise vertraulichen Android -Lizenzvereinbarungen zwischen Google und Geräteherstellern finden sich neue Bedingungen, heißt es in einem aktuellen Bericht. Mit den Neuerungen vereinheitlicht Google die Bedienung der Geräte weiter.
/ Ingo Pakalski
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Google erweitert Vorgaben an Hersteller von Android-Geräten. (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)
Google erweitert Vorgaben an Hersteller von Android-Geräten. Bild: Justin Sullivan/Getty Images

Es sind neue Details zu den Bedingungen bekanntgeworden, die Google an Gerätehersteller stellt, die Android mit vorinstalliertem Play Store ausliefern wollen. Das berichtet The Information(öffnet im neuen Fenster) und nennt als Quelle eine Person, die mit den Verträgen von Google vertraut sein soll.

Da laut dem Bericht die Zahl der Google-Apps innerhalb von drei Jahren von 9 auf 18 Stück gestiegen ist, erscheint es wenig überraschend, dass Google von Geräteherstellern verlangt, alle neuen Google-Apps vorzuinstallieren. Speziell für die Nutzung von Google Now gibt es Vorgaben, wie ein Blick auf die auf dem Markt befindlichen Android-Geräte zeigt.

Es gibt mehr Google-Apps

Anfang des Jahres lieferten Gerichtsdokumente bereits Einblicke in die Android-Lizenzvereinbarungen zwischen Google und Geräteherstellern . Die damaligen Unterlagen bezogen sich auf Verträge aus den Jahren 2010 und 2011. In Verträgen aus dem Jahr 2014 haben sich im Vergleich dazu einige Dinge geändert.

Bei Google heißt die betreffende Vereinbarung weiterhin Mobile Application Distribution Agreement, kurz: MADA. Diese müssen die Gerätehersteller unterschreiben, wenn sie ihre Android-Geräte mit Google-Apps bestücken wollen. Und wenn die Gerätehersteller den Play Store verwenden wollen, müssen sie auch alle anderen Google-Apps vorinstallieren.

Feste Position für Google-Suche und Play-Store-App

Geblieben ist die Vorgabe, dass die Google-Suche und der Play Store direkt vom Standardstartbildschirm aus erreichbar sein müssen. Alle anderen Google-Apps dürfen nur einen Klick vom Startbildschirm entfernt sein. Sie müssen also entweder auf der obersten Ebene der App-Übersicht (App-Drawer) zu finden sein oder können sich in einem Ordner auf dem Startbildschirm befinden.

Die aktuellen Verträge nennen 18 Google-Apps, die vorinstalliert sein müssen. Neben dem Play Store und der Suche sind das der Chrome-Browser, Google Maps samt separater Street-View- und Navigations-App, die Youtube-App, Gmail, Google+ sowie Google+ Fotos, Play Music, Play Movies, Play Books, Play Kiosk, Play Games, Hangouts, Sprachsuche und der Google-Kalender. Der Informant sieht dies allerdings nicht als großes Problem, er meint: "Es ist nicht viel schlimmer als vorher, aber es ist auch nicht besser."

Google Now auf allen Geräten mit gleicher Bedienung

Wer sich jüngst ein Android-Gerät eines beliebigen Herstellers gekauft hat, wird die neue Entwicklung direkt bestätigen können. Der Bericht benennt also an sich keine neue Entwicklung, zeigt aber, dass dies die Folge von Google-Vorgaben ist. Das wird auch bei der mittlerweile zum Standard gehörenden Google-Now-Suche sichtbar.

Hier hat Google dafür gesorgt, dass sich Google Now auf allen aktuellen Geräten auf die gleiche Art und Weise aufrufen lässt. Entweder kann es mit einem einheitlichen Sprachbefehl oder über den Home-Knopf aufgerufen werden. Für die Nutzer hat es den Vorteil, dass sie bei einem Gerätewechsel nicht umlernen müssen, weil es auf allen Geräten gleich funktioniert.

Alternativen zu Google-Apps sind erlaubt

Nach wie vor haben die Gerätehersteller die Möglichkeit, ihre Geräte vorinstalliert mit einem eigenen App-Shop, anderen Karten-Apps, eigenen E-Mail-Apps oder anderen Such-Apps auszuliefern. Ein Google-Sprecher wollte den Bericht nicht weiter kommentieren, betonte aber dem Umstand, dass Gerätehersteller zusätzlich zu den Google-Apps eine beliebige eigene App-Auswahl vorinstallieren könnten.

Vorgabe bleibt allerdings, dass Google als Standard-Suchmaschine voreingestellt sein muss. Der Nutzer hat jedoch die Möglichkeit, eine andere Suchmaschine einzustellen. Auch die Verknüpfungen der Google-Apps auf dem Startbildschirm können verschoben oder auch gelöscht werden. Für weniger versierte Nutzer hat die Vorgabe den Vorteil, dass sie sich bei einem Gerätewechsel leichter orientieren können, denn zumindest die Google-Apps sind dann leicht zu finden.

Amazon ist nicht daran gebunden

All die genannten Bedingungen gelten immer nur für die Hersteller, die ihre Geräte vorinstalliert mit dem Play Store von Google ausliefern wollen. Wer darauf keinen Wert legt, hat freie Wahl. So ist es etwa bei Amazon, das neben den Fire-Tablets mittlerweile auch ein Smartphone namens Fire Phone im Sortiment hat. Darauf läuft Amazons Betriebssytem Fire OS, das im Kern auf Android basiert, aber auf alle typischen Android-Apps verzichtet.

Während die großen Hersteller von Android-Geräten ihre Produkte mit den Google-Apps ausliefern, gibt es vor allem in Indien und China Hersteller, die auf die Google-Dienste verzichten und ihre Android-Geräte ohne anbieten. Von den 77 Prozent Android-Smartphones liefen im vergangenen Jahr 25 Prozent der Geräte nicht mit den Google-Apps .


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