Vorab-Spezifikationen: Gewitzte Hüllenhersteller müssen Apples Zorn fürchten

Zubehörhersteller nutzen nach Ansicht von Apple oftmals Informationen aus der Lieferkette des Herstellers, um an Spezifikationen von noch nicht angekündigten Geräten zu kommen. Teilweise werden dann entsprechend angefertigte Schutzhüllen und ähnliches Zubehör schon lange vor Bekanntgabe der Apple-Hardware gesichtet und geben Hinweise auf künftige Produkte aus Cupertino . Dabei gibt es durchaus Fehlschläge, wenn die Zubehörproduzenten Fehlinformationen erhielten. Es ist anzunehmen, dass dabei auch Geld fließt.

Apple will nun nach einem Bericht von 9to5Mac(öffnet im neuen Fenster) gegen solche Praktiken vorgehen. Die Hersteller von Zubehör, die ihre Produkte zum Beispiel über Apple Stores vertreiben, sollen angeblich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, die ihnen verbietet, Informationen zu noch nicht bekannten Apple-Produkten zu veröffentlichen. Wird eine solche Vereinbarung missachtet oder nicht unterschrieben, könnte das auch den Rauswurf aus dem Apple Store bedeuten – für manche Hersteller wäre das sicherlich eine Katastrophe.
Welche Hersteller 9to5Mac von der angeblichen Verschwiegenheitsklausel berichteten, verriet die Website nicht. Die Formulierung, die in den Verträgen benutzt wird, klingt eher wie ein Gesetz gegen Falschgeld oder illegale Waffen. So will Apple Zubehörhersteller in die Pflicht nehmen, wenn sie sich Daten zu bislang unveröffentlichten Apple-Produkten bei Dritten "suchen, sich verschaffen oder benutzen" .
Apple könnte mit den angeblich verschärften Bedingungen auch sein eigenes Geschäft mit Zubehörteilen schützen wollen. Schließlich bietet das Unternehmen sowohl für iPhones als auch für iPads Hüllen beziehungsweise Abdeckungen an – und das natürlich genau zu dem Datum, an dem die neue Hardware in die Läden kommt.