Vor wichtiger Abstimmung: EU-Studie lehnt Leistungsschutzrecht ab
In der Debatte um die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger stehen in den kommenden Wochen wichtige Abstimmungen im Europaparlament an. Hilfreich für die Abgeordneten könnte dabei eine Studie sein, die der Rechtsausschuss (Juri) zur Urheberrechtsreform in Auftrag gegeben hat. Anders als das Bundesjustizministerium, das eine Evaluierung des deutschen Leistungsschutzrechts verweigerte, kommen die Autoren der knapp 100-seitigen Studie(öffnet im neuen Fenster) zu einer recht eindeutigen Einschätzung der Situation. Wie kaum anders zu erwarten, dürfte diese den Befürwortern eines Leistungsschutzrechts nicht gerade gefallen.
Die Forscher der Universitäten Cambridge und Glasgow sowie der österreichischen Technopolis Group haben dabei nicht nur die aktuelle rechtliche Situation beschrieben, sondern wollten auch Gespräche mit Chefredakteuren der sieben größten Online-Medien im "Qualitätsbereich" in Deutschland und Spanien sowie den zuständigen Verwertungsgesellschaften führen. Die Betonung liegt auf "wollten", denn einige Verlage sowie die spanische Verwertungsgesellschaft CMO waren nicht zu einem Gespräch mit den Forschern bereit.
Deutsche Medien trauen sich nicht
Als Grund gaben die Online-Medien unter anderem an, dass es dabei Differenzen zwischen dem printbasierten Mutterhaus und dem Online-Ableger gebe. Von den sieben angefragten Medien in Deutschland verweigerten sogar fünf eine Auskunft. Fraglich ist zudem, warum Focus.de im Gegensatz zu Bild.de den "Qualitätsmedien" zugerechnet wurde. Dennoch schätzen die Autoren die Ergebnisse ihrer Studie als "robust" ein.
Die meisten der Befragten halten ein Leistungsschutzrecht für die Verlage für wenig hilfreich, um den digitalen Wandel im Medienbereich zu unterstützen. So sagte ein Chefredakteur: "Das Bezahlen für Links ist so absurd wie das Bezahlen für Zitate im wissenschaftlichen Bereich." Der stellvertretende Chefredakteur eines deutschen Online-Mediums sagte: "Das Prinzip des Leistungsschutzrechts ergibt keinen Sinn. Die Architektur des Internets setzt voraus, dass ein Link angibt, was hinter ihm steckt. Es ist unvorstellbar, dass eine Lizenz dafür eine gute Idee ist."
Folgen für alle, Profit für wenige
Der Chefredakteur eines deutschen Online-Mediums warnt vor weitreichenden Folgen für das ganze Internet, während nur eine relativ geringe Zahl von Marktteilnehmern davon profitierten. Wenn man glaube, die Architektur des Internets angehen zu müssen, um die Vormachtstellung von Google anzugreifen, könnte man auch die Meere trockenlegen, um Piraten zu bekämpfen. "Insgesamt sind die Interessen der Gesellschaft wichtiger als die der Verlage", sagte der Chefredakteur des nicht namentlich genannten Mediums.
Allerdings traten bei den Gesprächen auch bedenkliche Interpretationen des Leistungsschutzrechts zutage. So kritisierte ein deutsches Medium die Fixierung auf Google und behauptete: "Wenn wir das Leistungsschutzrecht ernst nehmen, sind Nachrichtenmedien, die sich stark auf die von anderen produzierte Inhalte verlassen (wie bei Focus.de), selbst davon betroffen." Das ist eine Anspielung auf den aktuellen Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und dem Burda-Verlag. Dabei wird Focus.de vorgeworfen, systematisch exklusive Bezahl-Inhalte von Bild.de abzuschreiben und zum Teil des eigenen Geschäftsmodells zu machen.
Tropfen auf den heißen Stein
Der Springer-Verlag beruft sich dabei nicht auf das Urheberrecht, sondern auf die geschützten Rechte von Datenbankbetreibern. Eine Möglichkeit, auf die auch die aktuelle EU-Studie hinweist. Darin heißt es zu dem Thema: "Jede 'Presseveröffentlichung' ist im Grunde schon als Datenbank geschützt – sowohl durch das Urheberrecht als auch durch das eigene Datenbankrecht. Der Schutz durch das Datenbankrecht ist stark. Es ist in der Tat unklar, warum die Verlage unzufrieden mit dessen Anwendung sind."
In ihrer eigenen Analyse kommen die Forscher zu dem Schluss, dass ein Leistungsschutzrecht für die Nachrichtenmedien seine beabsichtigen Zwecke nicht erreichen würde. "Wenn man sich die Gründe für den Niedergang ansieht, ist es offensichtlich, dass ein gegen die Aggregatoren gerichtetes Recht wahrscheinlich nicht viel ausrichtet, egal wie erfolgreich es ist", heißt es in der Studie. Die neuen Einkünfte seien ein Tropfen auf den heißen Stein.
Gefahr für Verlinkungen
Sollte das Leistungsschutzrecht auf wissenschaftliche Zeitschriften ausgedehnt werden, befürchtet die Studie die "reale Gefahr", dass auf diese Weise Open-Access-Strategien untergraben würden. Die Auswirkungen auf die Nutzung von Snippets beurteilt die Studie als "extrem ernst". Sie schlagen daher unter anderem vor, einen klaren Grenzwert zu nennen, von dem an die Verlegerrechte berührt sind, sowie das sogenannte Zitatrecht verpflichtend zu machen.
Zudem weist die Studie die von den Verfechtern des Leistungsschutzrechts vielfach geäußerte Behauptung zurück, dass davon die Verlinkung von Texten nicht berührt werde. Das liege unter anderem daran, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2016 die Verlinkung auf illegale Inhalte unter bestimmten Umständen für illegal erklärt hatte. Dies ist auch unbeschadet davon, ob der Linktitel beispielsweise die geschützte Überschrift eines Artikels wiedergibt.
Ausschuss sollte Leistungsschutzrecht ablehnen
Daher kann nach Ansicht der Studie derzeit nicht mit Sicherheit behauptet werden, dass sich das Leistungsschutzrecht nicht doch auf die Verlinkung von Inhalten auswirke. Die Empfehlung: "Das Parlament muss sich entscheiden, ob es die Verlinkung auf Presseangebote unter allen Umständen 'retten' will, oder das Thema den sich verändernden Interpretationen des EuGH überlässt. Wenn es eine Klarstellung vorzieht, muss es entscheiden, welche Links es genau als immun behandeln möchte."
Das klare Fazit der Studie lautet: Angesichts der Kritik und Belege sollte der Rechtsausschuss die Empfehlungen übernehmen, die die frühere Berichterstatterin Therese Comodini Cachia im März dieses Jahres veröffentlicht hatte. Comodini Cachia wollte den Vorschlag für ein europäisches Leistungsschutzrecht komplett streichen und stattdessen den Verlagen die Möglichkeit geben, in ihrem eigenen Namen die Rechte ihrer Autoren gerichtlich durchzusetzen.
Präsentation unklar
Nach dem Ausscheiden der maltesischen Abgeordneten hat deren EVP-Fraktion im vergangenen Juli eine gemeinsame Position beschlossen, die ein Leistungsschutzrecht wieder vorsieht. Inwieweit die Studie die anderen Fraktionen noch beeinflussen kann, ist aber unklar.
Nach Angaben der Europaparlamentarierin Julia Reda ist derzeit nicht einmal klar(öffnet im neuen Fenster), ob die Studie überhaupt den Abgeordneten des Rechtsausschusses vorgestellt wird. Zuvor sei sogar geplant gewesen, das Papier nach der Abstimmung über das Thema zu präsentieren. "Wir haben genug davon, dass Belege in der Debatte über die Urheberrechtsreform ignoriert werden. Es ist an der Zeit, dass die Abgeordneten zur Kenntnis nehmen, was die Parlamentsstudie nun bestätigt hat und wovor Wissenschaftler seit Monaten warnen", sagte Reda.
Laut Reda sieht es derzeit danach aus, als würde die Ende November geplante Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss ein weiteres Mal verschoben. Daher ist auch weiterhin offen, wann das Parlamentsplenum über den Vorschlag der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform abstimmt. Der Entwurf des früheren EU-Digitalkommissars Günther Oettinger sieht vor, dass Presseverlage auf europäischer Ebene 20 Jahre lang das ausschließliche Recht zur digitalen Nutzung ihrer Produkte erhalten. Anders als beim gescheiterten Leistungsschutzrecht in Deutschland soll dieses Recht für sämtliche Textausschnitte gelten und sogar die Offlinenutzung in Datenbanken umfassen.
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