Gefahr für Verlinkungen
Sollte das Leistungsschutzrecht auf wissenschaftliche Zeitschriften ausgedehnt werden, befürchtet die Studie die "reale Gefahr", dass auf diese Weise Open-Access-Strategien untergraben würden. Die Auswirkungen auf die Nutzung von Snippets beurteilt die Studie als "extrem ernst". Sie schlagen daher unter anderem vor, einen klaren Grenzwert zu nennen, von dem an die Verlegerrechte berührt sind, sowie das sogenannte Zitatrecht verpflichtend zu machen.
Zudem weist die Studie die von den Verfechtern des Leistungsschutzrechts vielfach geäußerte Behauptung zurück, dass davon die Verlinkung von Texten nicht berührt werde. Das liege unter anderem daran, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2016 die Verlinkung auf illegale Inhalte unter bestimmten Umständen für illegal erklärt hatte. Dies ist auch unbeschadet davon, ob der Linktitel beispielsweise die geschützte Überschrift eines Artikels wiedergibt.
Ausschuss sollte Leistungsschutzrecht ablehnen
Daher kann nach Ansicht der Studie derzeit nicht mit Sicherheit behauptet werden, dass sich das Leistungsschutzrecht nicht doch auf die Verlinkung von Inhalten auswirke. Die Empfehlung: "Das Parlament muss sich entscheiden, ob es die Verlinkung auf Presseangebote unter allen Umständen 'retten' will, oder das Thema den sich verändernden Interpretationen des EuGH überlässt. Wenn es eine Klarstellung vorzieht, muss es entscheiden, welche Links es genau als immun behandeln möchte."
Das klare Fazit der Studie lautet: Angesichts der Kritik und Belege sollte der Rechtsausschuss die Empfehlungen übernehmen, die die frühere Berichterstatterin Therese Comodini Cachia im März dieses Jahres veröffentlicht hatte. Comodini Cachia wollte den Vorschlag für ein europäisches Leistungsschutzrecht komplett streichen und stattdessen den Verlagen die Möglichkeit geben, in ihrem eigenen Namen die Rechte ihrer Autoren gerichtlich durchzusetzen.
Präsentation unklar
Nach dem Ausscheiden der maltesischen Abgeordneten hat deren EVP-Fraktion im vergangenen Juli eine gemeinsame Position beschlossen, die ein Leistungsschutzrecht wieder vorsieht. Inwieweit die Studie die anderen Fraktionen noch beeinflussen kann, ist aber unklar.
Nach Angaben der Europaparlamentarierin Julia Reda ist derzeit nicht einmal klar, ob die Studie überhaupt den Abgeordneten des Rechtsausschusses vorgestellt wird. Zuvor sei sogar geplant gewesen, das Papier nach der Abstimmung über das Thema zu präsentieren. "Wir haben genug davon, dass Belege in der Debatte über die Urheberrechtsreform ignoriert werden. Es ist an der Zeit, dass die Abgeordneten zur Kenntnis nehmen, was die Parlamentsstudie nun bestätigt hat und wovor Wissenschaftler seit Monaten warnen", sagte Reda.
Laut Reda sieht es derzeit danach aus, als würde die Ende November geplante Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss ein weiteres Mal verschoben. Daher ist auch weiterhin offen, wann das Parlamentsplenum über den Vorschlag der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform abstimmt. Der Entwurf des früheren EU-Digitalkommissars Günther Oettinger sieht vor, dass Presseverlage auf europäischer Ebene 20 Jahre lang das ausschließliche Recht zur digitalen Nutzung ihrer Produkte erhalten. Anders als beim gescheiterten Leistungsschutzrecht in Deutschland soll dieses Recht für sämtliche Textausschnitte gelten und sogar die Offlinenutzung in Datenbanken umfassen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Vor wichtiger Abstimmung: EU-Studie lehnt Leistungsschutzrecht ab |
- 1
- 2
Tatsächlich hat die NZZ bei mir ein paar Steine mehr im Brett als die meisten anderen...
Hmm... Wikipedia / Leitmedium ;-)
Das LSR wird nicht nur scheitern, weil es juristischer Nonsens ist. Es wird deswegen...
Die Empfehlung, dass Verlage die Rechte der Autoren durchsetzen koennen, halte ich auch...