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Von Kriminellen genutzter Messenger: Weitere Verhaftungen wegen Anom-Daten

Die australische Polizei führt auch nach vier Jahren immer noch Verhaftungen auf Grundlage des Anom- Messengers durch.
/ Mike Faust
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Assistant Commissioner Nigel Ryan von der australischen Bundespolizei bei einer Pressekonferenz zu Anom am 8. Juni 2021 (Bild: Mark Evans/Getty Images)
Assistant Commissioner Nigel Ryan von der australischen Bundespolizei bei einer Pressekonferenz zu Anom am 8. Juni 2021 Bild: Mark Evans/Getty Images

Auch vier Jahre nachdem bekannt wurde, dass die vermeintlich sichere Messengerplattform Anom vom FBI betrieben wurde, werden noch Verhaftungen auf Grundlage der damit gesammelten Daten durchgeführt. In der vergangenen Woche führte die australische Polizei 55 Verhaftungen durch, wobei für die Ermittlungen Daten des Messengers verwendet wurden.

Wie The Register berichtet(öffnet im neuen Fenster) , folgten die Verhaftungen auf eine Razzia der australischen Polizei im Bundesstaat South Australia, bei der 23 Objekte durchsucht wurden. Die nun angeklagten Personen sollen sich an schwerer und organisierter Kriminalität beteiligt haben. Zudem wurden Vermögenswerte in Höhe von 25,8 Millionen Australischen Dollar (circa 14,5 Millionen Euro) beschlagnahmt.

Die Polizei erklärte, dass die Razzien zur letzten Phase der Operation Ironside genannten internationalen Anstrengungen des FBI gehörten und die dritte Welle an Maßnahmen im Zusammenhang mit Anom darstellen. Das FBI und die australische Bundespolizei AFP erklärten, dass sie die Nutzung von Anom eingestellt haben, da es mehr Beweismaterial lieferte, als bewältigt werden konnte.

AFP will weiterhin Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation

Die AFP möchte allerdings auch weiterhin Zugang zu verschlüsselter Kommunikation erhalten und fordert Betreiber von Messenger-Diensten dazu auf, eine "verantwortungsvolle Verschlüsselung" zu betreiben, damit Behörden Nachrichten schnell untersuchen können, die als Bedrohung für die Sicherheit angesehen werden.

In Deutschland wurden ebenfalls Verhaftungen auf Grundlage von Anom-Chats durchgeführt, woraufhin sich Gerichte damit beschäftigen mussten, ob auf diese Art gesammelte Beweismittel zulässig sind. Im Januar 2025 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Anom-Daten nicht dem Beweisverwertungsverbot unterliegen .

Auch im Falle des verschlüsselten Messengers Encrochat, der im Jahr 2020 von der französischen und niederländischen Polizei in Kooperation mit Europol und Eurojust gehackt wurde, lies der BGH die erlangten Daten als Beweismittel zu.


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