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Besondere personenbezogene Daten

So heißt es in Artikel 20 zu besonderen Kategorien personenbezogener Informationen: "Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung genetischer Daten, biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person oder personenbezogener Daten, die die Gesundheit oder das Sexualleben betreffen, darf nur unter Einhaltung angemessener, gesetzlich festgelegter Schutzvorkehrungen erfolgen."

Diese Formulierung ist praktisch eins zu eins aus Artikel 9 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)(öffnet im neuen Fenster) übernommen, wobei die DSGVO die Verarbeitung dieser Daten grundsätzlich untersagt. Allerdings gilt die DSGVO nicht für Strafverfolgungsbehörden, für die in diesem Fall Artikel 10 der sogenannten JI-Richtlinie(öffnet im neuen Fenster) einschlägig ist.

Das heißt: Hat eine nationale Behörde solche Informationen über eine Person gesammelt, könnten sie auch an den anfragenden Staat herausgegeben werden. Doch nicht nur das. Laut Artikel 14 des Rahmenabkommens können die Daten auch an Drittstaaten weitergegeben werden, wenn die angefragte Behörde dem zustimmt.

Dänemark macht nicht mit

Laut Statewatch ist der wohl bedenklichste Teil des Abkommens die Unsicherheit zu den Rechtsbehelfs- und Kontrollmechanismen. Laut Artikel 24 sorgen die Vertragspartner "für wirksame Verwaltungs- und gerichtliche Rechtsbehelfe". Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) wies in seiner Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zu den Plänen darauf hin, dass es in der EU und den USA unterschiedliche Datenschutzkonzepte gebe. In den USA würden rechtliche Schritte oftmals "erst dann eingeleitet, wenn ein Schaden entsteht, beispielsweise durch Diskriminierung oder finanzielle Verluste".

Laut Artikel 33 soll der Text des Rahmenabkommens künftig in den Sprachen der EU-Mitgliedsländer vorliegen, darunter auch in Deutsch. Eine Ausnahme bildet Dänemark. Das Land will das Abkommen nicht übernehmen, was mit den US-amerikanischen Ansprüchen auf Grönland zusammenhängen könnte. Aber selbst wenn das Rahmenabkommen so beschlossen würde, müssten die einzelnen EU-Staaten die Vereinbarung noch in eine bilaterale Regelung umsetzen.


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