Virtuelle Güter: Activision patentiert Förderung von Mikrotransaktionen
Mitten in den aktuellen Diskussionen um Lootboxen und Pay to Win in Vollpreisspielen hat Activision ein Patent darüber zugesprochen bekommen, wie sich die Umsätze mit eben diesem Mikropayment noch steigern lassen – das Timing ist übrigens Zufall. Laut dem bereits 2015 eingereichten und nun von der entsprechenden US-Behörde bewilligten Antrag geht es um Systeme und Methoden zur Förderung von Mikrotransaktionen in Multiplayerspielen ( System and method for driving microtransactions in multiplayer video games(öffnet im neuen Fenster) ).

Kern der Idee ist, dass sich ein Spieler von anderen Teilnehmern zum Kauf von Objekten anregen lässt. In dem Patentantrag gibt es ein konkretes Beispiel: Wer in seinem Profil angegeben hat, dass er seinen Charakter zum virtuellen Scharfschützen machen möchte, wird vom Matchmaking mit einem anderen, besonders erfahrenen Sniper zusammengebracht, was unter anderem den Wunsch nach hochwertigerer Ausrüstung weckt. In der Pädagogik heißt dieses Phänomen übrigens Entwicklungssog.
Wer dann tatsächlich im Itemshop die entsprechende Waffe gekauft hat, solle laut dem Patent anschließend in Situationen gebracht werden, wo er diese verwenden kann. Damit soll sich das Gefühl einstellen, dass sich die Anschaffung gelohnt hat, was wiederum die Bereitschaft für weitere Käufe erhöht.
Activision hat dem US-Magazin Rolling Stone erklärt(öffnet im neuen Fenster) , dass das Patent 2015 von einem internen Forschungsteam eingereicht wurde, das nicht mit den eigentlichen Entwicklerstudios zusammen gearbeitet habe. Die Ideen aus der Erfindung seien bislang nicht umgesetzt worden, und zwar ausdrücklich nicht in Destiny 2 – obwohl man das vermuten könnte.

Derzeit gibt es innerhalb der Spielebranche und in der Community viele Diskussionen über Mikropayment. Auslöser ist Mittelerde – Schatten des Krieges, das auch in der Kampagne käufliche Gegenstände mit spielerischen, und eben nicht nur kosmetischen Auswirkungen anbietet. Auch in Destiny 2 gibt es einen Itemhop.
Vor einigen Tagen hat die USK darauf hingewiesen, dass es sich bei den Lootboxen nicht um Glückspiel im rechtlichen Sinne handele und dass die virtuellen Schatzkisten trotz des Einsatzes von echtem Geld und einem hohen Zufallsfaktor legal seien.
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