Virtual Reality: Bundeskartellamt setzt sich gegen Meta durch
Demnächst sollen die Virtual-Reality-Headsets von Meta auch in Deutschland wieder offiziell verkauft werden. Das sagten sowohl der Hersteller als auch das Bundeskartellamt. Die Behörde nennt in einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) ausdrücklich die Meta Quest 2 sowie die Meta Quest Pro.
Hintergrund ist die bislang notwendige Kopplung von Headset und Facebook oder Instagram: Wer die Meta Quest 2 nutzen wollte, musste das Gerät bei einem der sozialen Netzwerke anmelden, was diesen Firmen einen aus Sicht des Bundeskartellamts unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschafft hätte.
Der Hersteller der Headsets gehört zu Meta. Er wurde 2014 für rund 2 Milliarden US-Dollar unter dem Namen Oculus VR aufgekauft. Inzwischen heißt die für Virtual Reality zuständige Tochterfirma Reality Labs.
Die Verbindung von Hardware und sozialen Netzwerken war trotz der Bedenken des Bundeskartellamts streng genommen nicht verboten. Trotzdem hat Meta(öffnet im neuen Fenster) seit 2020 darauf verzichtet, seine Headsets in Deutschland zu verkaufen. Sie konnten allerdings ohne größere Probleme aus anderen EU-Ländern importiert werden.
Das ist künftig nicht mehr nötig. Zuerst soll nach Darstellung des Bundeskartellamts das primär für Spieler und andere Hobbyisten gedachte Meta Quest 2 erscheinen, das rund 400 Euro kostet.
Später soll es auch das auf Profianwender ausgerichtete, rund 1.800 Euro teure Meta Quest geben. Konkrete Termine liegen nicht vor, vermutlich sind die Geräte recht bald verfügbar.
Sie müssen dann nicht mehr mit Facebook gekoppelt werden, stattdessen reicht die Verbindungsaufnahme zu einem Meta-Konto. Für das Bundeskartellamt ist die Sache allerdings noch nicht ganz abgeschlossen.
Ausgestaltung der Meta-Konten ist entscheidend
"Wir wollen zunächst die tatsächliche Ausgestaltung der Wahlmöglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer sowie Themen der Zusammenführung und Verarbeitung von Nutzerdaten aus den verschiedenen Meta-Diensten weiter begleiten" , sagt Behördenchef Andreas Mundt.

Ihm ist wichtig, dass die Nutzer möglichst "frei und unbeeinflusst" entscheiden können, ob eine separate Nutzung oder eine Verbindung mit anderen Meta-Diensten erfolgen soll.
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