Spy-Kamera kann verbotene Sendeanlage sein
Wer eine solche Spy-Kamera aufhängt, könnte sich überdies wegen Besitzes einer verbotenen Sendeanlage gemäß § 148 StGB strafbar machen. Dies setzt voraus, dass es sich dabei um eine solche Sendeanlage im Sinne von § 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) handelt.
Darunter fallen laut einem Sprecher der Bundesnetzagentur Kameras und Mikrofone, die eine kabellose Übertragung von Audio- oder Bilddateien ermöglichen und entweder in einen funktionsfähigen Alltagsgegenstand eingebaut oder mit einer Attrappe eines Alltagsgegenstandes umgeben und dadurch zum unbemerkten Übertragen der Dateien geeignet und bestimmt sind.
Das können zum Beispiel Rauchmelder sein, die mit einer von außen nicht sichtbaren Kamera versehen sind und via WLAN die aufgenommenen Bilder in Echtzeit auf ein verbundenes Empfangsgerät wie Handy, Tablet oder PC übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass neben dem Einsatz bereits der Besitz illegal ist und strafbar ist.
Liegt keine kabellose Übertragung von Bild- oder Audiodateien vor, sondern werden die Aufnahmen lokal, zum Beispiel auf einer SD-Karte, gespeichert, handelt es sich nicht um eine Sendeanlage, die von § 90 Absatz 1 TKG erfasst wird. Folglich ist der Besitz als solcher nicht illegal. Sofern diese Gegenstände zum Anfertigen heimlicher Bildaufnahmen oder zum Abhören genutzt werden, kann ein Verstoß gegen § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) beziehungsweise gegen § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) vorliegen.
Doch solche versteckten Kameras, ob mit Speicher oder WLAN, müssen erst einmal entdeckt werden. Die zum Teil nur stecknadelkopfgroßen Kameras können nicht nur in Rauchmeldern, sondern auch in vielen anderen Alltagsgegenständen stecken: in Wanduhren, Weckern, Netzteilen, Steckdosen, Ziergegenständen, Schraubenköpfen oder Lampen. Manchmal können die Kameras mit bloßem Auge erkannt werden, manchmal mit technischen Hilfsmitteln, wie wir in einem Beitrag zum Suchen und Finden versteckter Kameras erläutern.
Doch was können Menschen tun, wenn sie eine solche Kamera entdeckt haben? Oder wenn die Vermutung naheliegt, dass die Kamera an der Hauswand des Nachbarn auch den eigenen Garten oder den Bürgersteig filmt?
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