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Videoüberwachung: Innenministerkonferenz will Body-Cams für alle Polizisten

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz will die Polizei bundesweit mit Body-Cams behängen. Geplant sei auch eine massive Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen.
/ Achim Sawall
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Body-Cams in Hessen im Einsatz (Bild: Innnenministerium Hessen)
Body-Cams in Hessen im Einsatz Bild: Innnenministerium Hessen

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Saarlands Innenminister Klaus Bouillon (CDU), will den bundesweiten Einsatz von Body-Cams für Polizisten und eine massive Ausweitung der Videoüberwachung. "Es wäre sinnvoll, wenn Polizisten bundesweit mit Body-Cams ausgestattet würden" , sagte Bouillon der Rheinischen Post(öffnet im neuen Fenster) . Grund sei eine angespannte Sicherheitslage in Deutschland.

Videoüberwachung bei Großveranstaltungen sei massiv auszuweiten und jene Bereiche stärker mit Kameras zu überwachen, in denen es regelmäßig Menschenansammlungen gebe, wie beispielsweise Bushaltestellen.

Im Jahr 2014 kündigte Baden-Württembergs Innenministerium an, Body-Cams einzusetzen . Die Pläne für einen Modellversuch würden vom Landesdatenschutzbeauftragten überprüft.

In vielen Bundesländern ausprobiert

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte im Oktober 2014 angekündigt, in ganz Hessen bei der Polizei Body-Cams zu verwenden. Die Erfahrungen aus den beiden einjährigen Pilotprojekten des Polizeipräsidiums Frankfurt seien überzeugend. "Die hessische Polizei ist Erfinder und Vorreiter für diese technische Neuerung" , erklärte Beuth. "Wir werden hessenweit 72 Kamerasysteme zum Einsatz bringen" .

Die Polizei Hamburg folgte dem hessischen Beispiel mit einem eigenen Pilotprojekt im Bereich der Reeperbahn. Auch Hessens Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz befasste sich mit der Prüfung einer eigenen Einführung der Body-Cam und sei Kooperationspartner.

In Frankfurt müsse jeder Polizist mit einer Body-Cam eine entsprechende Weste mit der Aufschrift Videoüberwachung tragen. Die Polizisten dürften ausschließlich Bilder aufnehmen, es gäbe keine Tonaufzeichnungen. Das Videomaterial müsse nach Einsatzende unverzüglich gelöscht werden, wenn es nicht als Beweis für eingeleitete Strafanzeigen diene.


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