Videoportal: Twitch will auch Taten außerhalb seiner Plattform ahnden
Die Nutzer von Twitch können ab sofort auch für Handlungen jenseits der Plattform gesperrt werden.

Das zu Amazon gehörende Videoportal Twitch kündigte eine Änderung im Umgang mit Nutzern an, die vollständig außerhalb der Plattform mit Fehlverhalten auffallen.
Das ist neu, denn bislang wurden problematische Handlungen nur dann geahndet, wenn sie entweder unmittelbar auf Twitch stattgefunden haben oder zumindest im Zusammenhang mit dem Portal standen.
Die Änderung betrifft vor allem Handlungen, die ein "ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko für die Twitch-Community darstellen", schreibt Twitch in seinem Blog.
Als Beispiel nennt das Unternehmen "tödliche Gewalt" und "terroristische Aktivitäten". Derartige Straftaten können also auch dann zur Sperre führen, wenn es keinen Zusammenhang mit Twitch gibt.
Die Neuerung betrifft ebenso Handlungen, die zumindest in einem lockeren Zusammenhang mit sozialen Netzwerken und eben auch Twitch stehen können. Gemeint sind eine "Führungsposition oder Mitgliedschaft in einer bekannten Hassgruppe" sowie das sogenannte "Grooming" - also Anfragen oder Verbreiten von sexuellen Inhalten mit Minderjährigen.
Anwaltskanzlei hilft bei Maßnahmen
Twitch schreibt selbst, dass es "ein völlig neuer und noch nie dagewesener Ansatz für Twitch" sei. Weil man schlicht nicht in der Lage sei, Verhalten und Handlungen zu überprüfen, die jenseits der Plattform stattgefunden hätten, werde man in jedem Fall mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Diensten zusammenarbeiten.
Außerdem gebe es als Partner eine unabhängige Anwaltskanzlei, die auf "Untersuchungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz" spezialisiert ist, etwa was sexuelle Diskriminierung oder Übergriffe angeht. Auch das interne Team, das sich mit den genannten Themengebieten befasst, sei vergrößert worden.
Twitch hatte bereits im Januar 2021 seine Richtlinien geändert und vor allem hasserfülltes Verhalten und Belästigungen stärker sanktioniert. Dabei hatte das Unternehmen angekündigt, erstmals bei Verstößen auf seinem Portal auch das Verhalten des Nutzers auf anderen sozialen Diensten für eigenen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Nah, im Netz gibts genug Videos die klare Regelverstöße dieser Streamerinnen...
Jap, bei Vertragsfreiheit darf eben nicht diskriminiert werden, soweit ich mich erinnere...
Bei Grooming, von to groom, sich pflegen, denk ich erstmal an sei alte Tatsache dass...
Die Sache ist aber wer definiert was eine Hassgruppe ist. Ich hab schon davon gelesen das...
Das hat mich auch tierisch aufgeregt! Zugegeben: Die Szene ist nun nicht gerade bekannt...
Kommentieren