Videokonferenzdienst: Hamburg vor rechtswidrigem Zoom-Einsatz gewarnt
Hamburgs Datenschutzbeauftragter hat die Senatskanzlei offiziell vor dem Einsatz von Zoom gewarnt. Dieser sei rechtswidrig.

Hamburgs amtierender Datenschutzbeauftragter Ulrich Kühn hat die Senatskanzlei formal vor Zoom-Videokonferenzen gewarnt. Die sogenannte On-demand-Variante verstoße wegen der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), teilte Kühn am Montag mit. Die Senatskanzlei ist die in Hamburg für Digitalisierungsfragen federführend zuständige Behörde.
In den USA bestehe kein ausreichender Schutz für solche Daten, wie der Europäische Gerichtshof schon vor mehr als einem Jahr festgestellt und das bis dahin geltende Privacy Shield als Übermittlungsgrundlage außer Kraft gesetzt habe. "Ein Datentransfer ist daher nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, die bei dem geplanten Einsatz von Zoom durch die Senatskanzlei nicht vorliegen", erklärte der Datenschutzbeauftragte.
Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten seien der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt, warnte der Datenschützer. Trotzdem wolle die Senatskanzlei nicht von ihren Zoom-Plänen abweichen. Zwar habe diese den Datenschutzbeauftragten frühzeitig über die Pläne informiert, sei aber in der Folge nicht bereit gewesen, auf dessen wiederholt vorgetragene Bedenken einzugehen, heißt es seitens der Datenschutzbehörde.
Selbst die Einleitung eines formalen Verfahrens Mitte Juni habe nicht zu einem Umdenken geführt. So seien den Datenschützern weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt worden, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen.
Datenschutzbeauftragte sehen wenig Spielraum bei Videokonferenzsystemen aus den USA
"Öffentliche Stellen sind an die Einhaltung des Rechts in besonderem Maße gebunden", betonte Kühn. Daher sei es mehr als bedauerlich, dass es zu einer formalen Warnung habe kommen müssen. Dabei stehe Hamburg ein datenschutzrechtlich unproblematisches Videokonferenztool zur Verfügung. Dataport als zentraler Dienstleister stelle zudem in den eigenen Rechenzentren weitere Videokonferenzsysteme bereit, die etwa in Schleswig-Holstein genutzt würden. "Es ist daher unverständlich, warum die Senatskanzlei auf einem zusätzlichen und rechtlich hoch problematischen System besteht."
Sowohl die Datenschutzkonferenz, ein Zusammenschluss der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten, als auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk haben in der Vergangenheit bereits vor dem Einsatz von Videokonferenzdiensten aus den USA gewarnt. So kam die Berliner Datenschutzbehörde in einem Kurztest im vergangen Jahr zu dem Ergebnis, dass die Videokonferenzsysteme Zoom, Teams und Skype von Microsoft sowie Google Meet, GoToMeeting, Blizz und Cisco Webex sich nicht datenschutzkonform in Unternehmen einsetzen lassen.
Nachtrag vom 16. August 2021, 17:45 Uhr
Ein Sprecher der Senatskanzlei widersprach dem Datenschutzbeauftragten: "Die Senatskanzlei teilt die Rechtsauffassung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht und prüft daher, ob sie Klage gegen die formale Warnung beim Verwaltungsgericht Hamburg erheben wird." Die Senatskanzlei sehe die Belange des Datenschutzes besonders beachtet und habe in diesem Zusammenhang am 14. April sowie am 1. und 15. Juli umfangreiche Unterlagen an die Datenschutzbehörde übermittelt und eine Vielzahl von Fragen beantwortet.
"Zoom stellt durch eine lückenlose Ende-zu-Ende-Verschlüsselung technisch sicher und garantiert vertraglich, dass keine Inhalte einer Videokonferenz - also weder das gesprochene Wort noch Videoaufzeichnungen - durch das Unternehmen abgerufen werden oder in die Hände Dritter gelangen können", betonte der Sprecher.
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Schön das die Stadt jetzt gegen klagt, zeigt es doch ganz einfach auf woran es hakt. Die...
@bw71236196231 Wie kommst Du darauf, dass die "Firmen dieser Größe" ausgewandert wären...
... bei Zoom Co. bezahlst du mit Informationen, weswegen dieser Dienst lapidar nicht...
Ja natürlich. Letztendlich ist es mir egal mit was sanktioniert wird, hauptsache es...