VG Wort: Studenten können noch auf Skripte hoffen
Skripte erleichtern Studenten die Arbeit. Doch ein von der VG Wort erstrittenes Urteil hätte Unis, die sie herausgeben, zu einem enormen Mehraufwand gezwungen. Schon wurde das Ende der beliebten Studierhilfe befürchtet, doch es gibt Aufschub.

Wenn zuletzt über das Urheberrecht an Universitäten gesprochen wurde, dann meistens, weil irgendwer von irgendwem abgeschrieben hatte, ohne das ordentlich kenntlich zu machen. Für viele Studenten war das erheiternd, direkt betroffen waren sie aber kaum. Nach einem Urteil, das die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort, erstritten hat, wurde befürchtet, dass sich das ab Januar 2016 ändern würde - und eine neue, völlig anders geartete Diskussion um Urheberrechte beginnen würde. Nachdem Hochschulen Alarm geschlagen haben, gab es jedoch eine Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz und der VG Wort: Die Einzelerfassung wird im kommenden Jahr noch nicht nötig.
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Die VG Wort ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und an die Urheber weitergibt. Wenn in einem digital von der Uni bereitgestellten Skript zu einer Vorlesung urheberrechtlich geschützte Zitate oder Quellen verwendet wurden, konnten die Unis das bisher mit recht geringem Aufwand pauschal abrechnen. Die VG Wort aber hat gerichtlich erstritten, dass künftig jede Seite aus einem Skript einzeln gemeldet und bezahlt werden muss. Das gilt selbst dann, wenn das Skript vom Dozenten passwortgeschützt nur einer Handvoll Seminarteilnehmern zugänglich gemacht wird.
Das klingt erst einmal staubtrocken, die Regelung hätte aber für Dozenten und Studenten gleichermaßen unangenehme Folgen gehabt. "Was da auf uns zukommt, wird mit einem riesigen bürokratischen Aufwand verbunden sein", sagte Elektrotechnik-Professor Georg Passig von der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI). Er hat vor einigen Wochen schon in einem vielfach geteilten Blogbeitrag im Tumblr-Techniktagebuch auf das Problem hingewiesen.
Literaturliste statt digitales Skript
Denn Dozenten und Mitarbeiter der Unis müssten wegen der neuen Regelung nicht nur alle digital verfügbaren Skripte nach Quellen durchforsten, die dann an die VG Wort gemeldet werden müssen. Der Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz verlangt auch, dass zu jeder Quelle recherchiert werden muss, ob Studierende sie nicht auch anderweitig online finden könnten. "Ist eine Quelle elektronisch verfügbar, dann hat sie in meinem Skript nichts verloren und ich darf den Studierenden an der Stelle nur einen Link präsentieren", sagte Passig.
Für Studenten würde das bedeuten: Skripte werden zerrupft, weil Dozenten statt Zitaten, Diagrammen oder anderen Werkauszügen nur noch einen Link eintragen dürfen. Oder noch schlimmer: Dozenten stellen wegen des hohen Arbeitsaufwands und der unsicheren Rechtslage gar kein Skript mehr zur Verfügung. Passig schrieb in seinem Blog von Kollegen, die "auf die Herausgabe eines Skripts in elektronischer Form lieber ganz verzichten, nur Literaturlisten verteilen und in der Vorlesung komplett auf das gute alte Vorlesen setzen" würden.
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Bei uns gab es an der FH nur powerpoints...selbst in Mathevorlesungen. Ich muss sagen...
Mein Studium liegt nun auch schon ein paar Jährchen zurück. Da war der Abschluss: Dipl...
Der Klassiker wäre ja das man die Bücher in der Bibliothek als Packet "bunkert" und...
Eben, es ist viel "realistischer" im Sinne eines Berufs das man seine Infos aus Material...