Verzögerung: Gema-Klage gegen Youtube-Sperrtafeln geht in die USA
Google Deutschland hat erklärt, nicht berechtigt zu sein, die Gema-Klage gegen Youtube anzunehmen. Damit bekommen die Nutzer wohl noch ein halbes Jahr länger die berühmten Sperrtafeln angezeigt.

Im Streit mit Youtube muss die Verwertungsgesellschaft Gema nun ihre Klage in den USA zustellen. Die Gema hatte wegen der Einblendung der Youtube-Sperrtafeln vor dem Landgericht München Unterlassungsklage gegen Youtube eingereicht. Doch diese konnte in Deutschland nicht zugestellt werden, sagte ein Gema-Sprecher Golem.de. "Das ist ein ganz normaler Vorgang, wenn ein Unternehmen den Hauptsitz im Ausland hat. Das haben wir erwartet", erklärte er. Die deutsche Niederlassung habe sich für nicht berechtigt erklärt, das Schreiben anzunehmen.
Gema-Chef Harald Heker hatte erklärt: "Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere." Seit fast vier Jahren streiten sich die Gema und Youtube um die Vergütung für Abrufe von Musikvideos und um Einblendungen bei dem Videoportal.
Google gewinne dadurch Zeit, bis das juristische Verfahren beginnen kann. "Die Klage ist in den USA schon angekommen. Jetzt wird eine offizielle Übersetzung verlangt. Dann wird die von uns gemacht, das sind die juristischen Spielchen. Bei der Zustellung der Klage vor dem Hamburger Gericht mit dem Urteil im April 2012 hatte der ganze Prozess deswegen ein halbes Jahr länger gedauert", sagte der Gema-Sprecher. Die Gema erwartet, dass sie Erfolg haben wird. Ein juristischer Selbstläufer sei es aber nicht.
Eine Abmahnung gegen die Sperrtafeln hatte die Gema am 10. Januar gestellt. Youtube hatte nicht reagiert, daher wurde Anklage erhoben, sagte Gema-Sprecherin Ursula Goebel Golem.de am 28. Januar 2013.
Die interaktive Visualisierung von OpenDataCity zeigt, dass in Deutschland von den weltweiten Top-1.000-Youtube-Videos über 60 Prozent wegen eines möglichen Rechtsanspruchs der Gema durch Youtube gesperrt sind.
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https://www.golem.de/1203/sp_90819-33011-i.png Rein rechtlich gesehen: Steht da "Video...
Also die Gerichtskosten aus der "Portokasse" zahlen? Nein ich glaube nicht...
Es geht hier in keiner Weise um einen Rechtsstreit USA vs BRD. Es ist ein Rechtsstreit...
Ich denke da es auch de Fall sein wird das ich nicht einfach einen x-beliebigen...