Verzögerte PS5-Lieferungen: Verbraucherschutz klagt gegen Media Markt und Saturn

Weil Kunden Monate auf ihre vorbestellte Playstation 5 warten mussten, klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Handelsketten Media Markt und Saturn.

Artikel veröffentlicht am , Manuel Bauer
Die Playstation 5 ist auch weiterhin kaum zu bekommen.
Die Playstation 5 ist auch weiterhin kaum zu bekommen. (Bild: Sony)

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat beim Landgericht München Klage gegen die MMS E-Commerce GmbH eingereicht. Das Unternehmen betreibt den Onlinehandel der Elektronik-Fachhandelsketten Media Markt und Saturn und soll sich laut Games Wirtschaft wegen "irreführender geschäftlicher Handlungen" und "verbraucherschutzwidriger Praktiken" beim Vorverkauf der Playstation 5 verantworten.

Offiziell ist die aktuelle Sony-Konsole seit dem 19. November 2020 erhältlich. Wer im September 2020 online eine Vorbestellung bei Saturn oder Media Markt aufgegeben hatte, wartete trotz Vorauszahlung des Kaufbetrags im ungünstigsten Fall jedoch bis Februar 2021 auf die Auslieferung. Grund dafür waren bis heute andauernde Lieferengpässe gepaart mit enorm hoher Nachfrage, die auch bei anderen Händlern für Lieferverzögerungen sorgten.

Das Problem: Anstatt offene Bestellungen zu stornieren, zogen Media Markt und Saturn die Rechnungsbeträge in vielen Fällen ein und ließen Kunden ohne Angabe eines neuen Liefertermins monatelang im Ungewissen. Zwar hätten Besteller die Option gehabt, ihre Order selbstständig zu stornieren. Allerdings sei laut Verbraucherschutz nicht ersichtlich gewesen, wann die Handelsketten das Geld erstatten würden.

Verbraucherschutz fordert Änderung der AGB

Bereits im Januar 2021 hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die MMS E-Commerce GmbH abgemahnt. Der Vorwurf: Aus Sicht der Verbraucherschützer kommt ein Kaufvertrag bereits mit der Zahlungsaufforderung zustande, die Händler sind in der Lieferpflicht. Media Markt und Saturn verweisen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedoch darauf, dass der Vertragsabschluss erst mit Versand der Ware rechtskräftig wird.

Weil sich die MMS E-Commerce GmbH weigerte, eine von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, ziehen die Verbraucherschützer nun vor Gericht. Ziel der Klage seien dabei nicht etwa Schadensersatzzahlungen oder Nachlieferungen, sondern eine Grundsatzentscheidung über die verwendeten AGB. Diese nutzen viele Onlinehändler in ähnlicher Form, so dass ein Urteil im Sinne der Verbraucherzentrale weitreichende Konsequenzen auch für andere Anbieter haben könnte. Ein Urteil soll frühestens in zehn bis zwölf Monaten vorliegen.

Eine Stellungnahme zur Klage seitens der MMS E-Commerce GmbH steht laut Bericht noch aus. Im Januar hatten Media Markt und Saturn wartende PS5-Vorbesteller mit der Aussicht auf einen 25-Euro-Gutschein für eine Playstation-Plus-Mitgliedschaft vertröstet und per E-Mail um Entschuldigung für die Lieferverzögerungen gebeten.

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