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Verwertungsgesellschaft: Bis zu 14 Euro Urheberrechtsabgabe pro Drucker

Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben einen alten Streit durch einen Kompromiss gelöst. Für Drucker werden rückwirkend Abgaben von rund 200 Millionen Euro fällig. Der Bitkom findet die Forderungen übertrieben.
/ Achim Sawall
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Der Bundesgerichtshof entschied vor einem Jahr für die Urheber. (Bild: Bundesgerichtshof)
Der Bundesgerichtshof entschied vor einem Jahr für die Urheber. Bild: Bundesgerichtshof

Der Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich geeinigt. Das gab der IT-Branchenverband am 24. Juli 2015 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Vereinbarung gilt für die Jahre 2001 bis 2007. Je nach Leistungsfähigkeit der Drucker werden Abgaben in Höhe von 4 bis 14 Euro pro Gerät gezahlt.

Insgesamt überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern rund 200 Millionen Euro an die VG Wort und die VG Bild-Kunst. Die VG Wort soll 300 Euro pro Gerät gefordert haben, erklärte der Bitkom, und sprach von "übertriebenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften" . Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen können. Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt und Kopien davon in der Regel kostenpflichtig. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte vier Gerätehersteller verklagt.

Abgaben sind heute in den Verkaufspreisen berücksichtigt

Der Bundesgerichtshof hatte vor einem Jahr entschieden(öffnet im neuen Fenster) , dass die rückwirkenden Abgaben rechtmäßig sind. Seit dem Jahr 2008 gilt ein Gesetz, das Abgaben von 5 bis 12,50 Euro pro Gerät vorsieht. Diese Abgaben sind heute in den Verkaufspreisen berücksichtigt.

Die IT-Industrie hält Urheberrechtsabgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erklärte, die Diskussion um die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene müsse weitergeführt werden. "Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr" , sagte Rohleder.


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