Verwaltungsgerichtshof: Keine Rundfunkgebühren für Internet-Computer

Streaming der Rundfunkprogramme ist keine Rundfunkdarbietung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Österreich entschieden. Rundfunkgebühren können nicht erhoben werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Im Verwaltungsgerichtshof
Im Verwaltungsgerichtshof (Bild: Verwaltungsgerichtshof)

Ein Computer mit einem Internetanschluss ist kein Rundfunkempfangsgerät, so dass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind. Das hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof am 20. Juli 2015 entschieden. Der Empfang von Streaming sei keine Rundfunkdarbietung.

Die GIS Gebühren Info Service, die für den Österreichischen Rundfunk (ORF) die Rundfunkgebühren erhebt, hatte einen Wiener verklagt, der in seiner Wohnung über einen Breitband-Internetanschluss sowie Notebooks mit Lautsprechern verfügt. Der erhob Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, das den Bescheid der GIS aufhob, da der Computer keine Rundfunkempfangsmodule hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun die dagegen erhobene Revision der GIS als unbegründet abgewiesen.

Streaming ist nicht Rundfunk

Der Verwaltungsgerichtshof erklärte, "dass der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen wollte". Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Gesetzes seien lediglich jene Geräte, die Rundfunktechnologien auf dem drahtlosen terrestrischen Weg, Kabelnetze oder Satellit verwendeten. Ein Computer mit TV-, Radiokarte oder DVB-T-Modul sei dagegen ein Rundfunkempfangsgerät.

Der ORF forderte in einer Reaktion auf das Urteil eine Lösung wie in Deutschland: Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist eine Haushaltsgebühr, die jeder zahlen muss, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Die Höhe lag pro Haushalt bis März 2015 bei monatlich 17,98 Euro und liegt gegenwärtig bei 17,50 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer zuvor nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wurde auf 17,50 Euro im Monat heraufgestuft.

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plutoniumsulfat 22. Jul 2015

Vor der exzessiven Werbung gab es mal günstigere Autos dafür.

plutoniumsulfat 21. Jul 2015

Wie kommt's bloß? :D

plutoniumsulfat 21. Jul 2015

Wieso sind Fernsehanstalten durch ein Telefon super repräsentiert? Würde da nicht ein...

nudel 21. Jul 2015

ic find de tren abe gu ^^ wollt nich trolle sorr aber zurück zum Thema die gis gebühren...



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