Verwaltungsgericht Köln: Vectoring-II der Telekom könnte im Februar blockiert werden
Eine Entscheidung für das exklusive Vectoring der Deutschen Telekom im Nahbereich könnte schon Anfang kommenden Monats fallen. Zudem stehen die klagenden Unternehmen nun fest.

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt die Klage gegen den Vectoring-II-Beschluss der Bundesnetzagentur schon am 10. Februar 2017. Das gab das Gericht am 10. Januar bekannt. Wie eine Gerichtssprecherin Golem.de auf Anfrage sagte, sind die Kläger der Kölner Stadtnetzbetreiber Netcologne, M-Net aus München und verschiedene kleinere Stadtwerke.
Ein weiterer Kläger ist Ewe Tel, Netzbetreiber in Niedersachsen, Bremen, Bremerhaven, Brandenburg, Osnabrück sowie Ostwestfalen-Lippe. Mit dem Hauptverfahren ist das Eilverfahren unwichtig geworden.
Wenn sich nicht neue Fragen auftun, sei eine Entscheidung in der Klage (9 K 7870/16) grundsätzlich schon an dem Tag der mündlichen Verhandlung möglich, sagte die Sprecherin.
Schnelle Klärung begrüßt
"Wir begrüßen, dass das Verwaltungsgericht Köln so schnell einen Termin für die Hauptverhandlung gefunden hat. Das Gericht möchte offenbar schnell zu einer Entscheidung kommen - und damit Rechtssicherheit schaffen, da das Thema hohe Relevanz für den Telekommunikationsmarkt und Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hat", erklärte der Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation).
Konkurrierende Unternehmen hatten kritisiert, dass der exklusive Ausbau mit der Vectoring-II-Entscheidung der Bundesnetzagentur zu einer Verlangsamung des Ausbaus von FTTH/B führe. VATM-Vorstand Jürgen Grützner betonte, dass der Zuwachs bei FTTH/B deswegen weit schwächer ausfallen werde, als es eigentlich möglich wäre.
Ohne die meist dichter besiedelten Nahbereiche in den Glasfaserausbau einzubeziehen, lohne sich der breite Ausbau für die Netzbetreiber nicht. Das virtuelle Vorleistungsprodukt der Telekom biete keinen direkten, physischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL).
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