Verwaltungsgericht Köln: Telekom muss Leerrohre für Konkurrenz öffnen

Die Deutsche Telekom ist vorläufig verpflichtet, ihren Konkurrenten Zugang zu allen Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilbeschluss(öffnet im neuen Fenster) (Aktenzeichen 21 L 2013/22) entschieden. Laut Festlegung der Bundesnetzagentur vom Juli 2022 muss die Telekom "nicht marktbeherrschenden Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich machen" . Die Frist für die Umsetzung wurde von der Regulierungsbehörde zum 1. Januar 2024 gesetzt.
Erklärtes Ziel war laut Verwaltungsgericht Köln dabei die Beschleunigung des Glasfaserausbaus in Deutschland. Die Telekom hatte die Entscheidung bereits in der Vergangenheit kritisiert. Wenn ein ressourcenschonender Ausbau das Ziel sei, "dann sollten für alle Netzbetreiber dieselben Regeln gelten." Der neue Regulierungsrahmen der Bundesnetzagentur für das Festnetz schaffe "leider wenig Anreize für den Glasfaserausbau in Deutschland" , erklärte Sprecherin Sandra Rohrbach am 21. Juli 2022 für den Konzern . Insbesondere der regulierte Leerrohrzugang sei ein Mehr an Bürokratie und kein Garant für mehr Glasfaserausbau in Deutschland. Die Telekom ging dagegen im Klage- und Eilverfahren vor und betonte, dies sei nicht im Interesse der Nutzer.
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. "Dabei hält das Gericht die Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache für offen" , erklärte das Verwaltungsgericht Köln. Aufgeworfen seien "teils schwierige Fragen des Europarechts" , die im Klageverfahren durch eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs geklärt werden müssten.
Gewinnt die Telekom im Hauptverfahren, müssen Glasfaserkabel wieder raus
Doch die so entstehende Verzögerung beim Netzausbau sei nicht zu rechtfertigen. Umgekehrt seien die Folgen einer Ablehnung des Eilantrags reversibel; so müssten die Wettbewerber nach einem späteren Erfolg der Klage der Telekom etwaige - auf eigene Kosten eingebrachte - Kabel auf eigene Kosten wieder entnehmen.
"Durch den fehlenden Zugang zum Leerrohrnetz der Telekom erfolgt der Glasfaser-Ausbau deutlich langsamer als er sein könnte" , sagte VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer(öffnet im neuen Fenster) . "Er ist teurer, als er sein müsste." Und der Ausbau sei mit deutlich mehr Baustellen verbunden, als notwendig wären, weil die ausbauenden Wettbewerber nicht auf dieses Netz zugreifen könnten.
Nachtrag vom 5. März 2024, 16:54 Uhr
Die Vorwürfe des VATM seien irreführend und komplett an der Praxis vorbei, sagte Telekom-Sprecherin Nicole Schmidt Golem.de auf Anfrage. "Regulierten Zugang zu unseren Leerrohren gibt es bereits und das für die Zugangsgewährung auferlegte Verfahren ist in der Branche gelebte Praxis. Darüber wacht die Bundesnetzagentur und viele Unternehmen greifen auf diese Möglichkeit zurück, unsere Leerrohre mitzunutzen. Davon profitiert beispielsweise auch Vodafone."
Geklagt habe die Telekom nicht gegen diese Praxis, sondern weil es zwei europäische Regelungen zum Zugang zu Leerrohren gebe. "Das ist pure Bürokratie, ergibt keinen Sinn und daher haben wir mit unserer Klage diesen Versuch zur Bürokratiebereinigung unternommen. Das Verwaltungsgericht Köln hat unserem Eilantrag nicht stattgegeben, aber darauf hingewiesen, diese Frage im Zweifel mithilfe des EUGH klären zu lassen. Die eigentliche Frage ist also noch nicht entschieden" , erklärte Schmidt.



