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Verwaltungsgericht Köln: Telekom muss Deutsche Glasfaser reinlassen

Die Telekom lehnt die gesetzlich festgelegte Zugangsverpflichtung ab, weil die Leerrohre zu eng seien. Dazu gibt es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
/ Achim Sawall
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Glasfaserverteilerkasten der Deutschen Glasfaser (Bild: Marc Brehme/VG Heßdorf)
Glasfaserverteilerkasten der Deutschen Glasfaser Bild: Marc Brehme/VG Heßdorf

Die Bundesnetzagentur hat die Telekom Deutschland rechtmäßig verpflichtet(öffnet im neuen Fenster) , der Deutsche Glasfaser Zugang zu Leerrohren eines öffentlich geförderten Glasfasernetzes zu gewähren. Das gab das Verwaltungsgericht Köln am 8. Juli 2024 bekannt (Aktenzeichen: 1 L 681/24). Bei dem Streit um zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach will Deutsche Glasfaser den gesetzlich festgelegten Open Access bei gefördertem Ausbau durchsetzen.

Die Telekom hatte erklärt, zu dünne Leerrohre verlegt zu haben, was kein Angebot für Open Access ermögliche, berichtete Heise Online zuvor(öffnet im neuen Fenster) .

Den Eilantrag der Telekom Deutschland hat das Gericht nun abgelehnt. Die Bundesnetzagentur (BK 11-23-007) habe zu Recht ein "weites Verständnis der als gefördert geltenden Infrastruktur, zu welcher offener Netzzugang zu gewähren ist, zu Grunde gelegt. Denn nur ein solch weites Verständnis ermöglicht effektiven offenen Netzzugang, um die durch die öffentliche Förderung entstehende Wettbewerbsverzerrung auszugleichen. Die Telekom kann sich auch nicht darauf berufen, dass die hier zugrundeliegende Fördermittelvergabe kein sogenanntes Materialkonzept enthielt. Enthalten Förderbedingungen für den Breitbandausbau kein Materialkonzept, bedeutet dies lediglich, dass einer Fördermittelempfängerin mehr Freiraum in der Umsetzung der übernommenen Verpflichtung zur Gewährung des offenen Netzzugangs eingeräumt wird und nicht etwa, dass die Verpflichtung zur Gewährung von offenem Netzzugang eingeschränkt ist."

Gemeinde: Telekom baute bereits aus

Die Telekom darf für die Unterbreitung oder Projektierung eines Angebots für Open Access auch kein unabhängig von der Zugangsgewährung zu zahlendes Entgelt verlangen.

Die Verbandsgemeinde Heßdorf berichtet(öffnet im neuen Fenster) , dass sich Deutsche Glasfaser im Jahr 2023 von ihrem geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Kernort Heßdorf zurückgezogen habe. Die Telekom baute nun dort bereits FTTH für die Haushalte aus.

Deutsche Glasfaser erklärte der Gemeinde am 4. Juli 2024, dass es ein Eilverfahren und ein Hauptsacheverfahren gebe. "Im jüngsten Eilverfahren unterlag die Deutsche Telekom und ist somit verpflichtet, an die Deutsche Glasfaser ein Angebot zu übermitteln." Das Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Bundesnetzagentur laufe weiter, und von einem Urteilsspruch sei kurzfristig nicht auszugehen.


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