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Verwaltungsgericht Köln: Kein vierter Mobilfunkbetreiber in Deutschland

Liquid Broadband kann das Versteigerungsverfahren der Bundesnetzagentur nicht verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln hat alle Argumente für ein viertes Mobilfunknetz in Deutschland abgewiesen.
/ Achim Sawall
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Netstations (Bild: Liquid Broadband)
Netstations Bild: Liquid Broadband

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag von Liquid Broadband abgelehnt (Aktenzeichen 9 L 538/15). Das teilte das Gericht am 30. April 2015 mit(öffnet im neuen Fenster). Der alternative Netzbetreiber wollte im Eilverfahren die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband durch die Bundesnetzagentur verhindern.

Das Verfahren schließe Neueinsteiger im Mobilfunkmarkt faktisch aus und sei klar rechtswidrig, argumentierte das Unternehmen. Liquid Broadband versucht, ein neuer, vierter Mobilfunkbetreiber in Deutschland zu werden. Im Vordergrund der Netztopologie stehen Netstations, kleine Funkstationen (eNodeB), die ein 4G-Netz (LTE) aufbauen. Sie können in Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen aufgestellt werden und sollen die Mobilfunkversorgung im Umkreis mehrerer hundert Meter gewährleisten. Ergänzend würden Makro-Funkzellen für eine bundesweite Netzabdeckung auch außerhalb von Ballungsgebieten sorgen.

700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz und Bereich von 1452-1492 MHz

Das Gericht war anderer Ansicht. Zur Begründung hieß es, "die für die Anordnung eines Versteigerungsverfahrens erforderliche Frequenzknappheit liege nach der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung vor". Ferner sei nicht feststellbar, dass der Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Vergabe- und Auktionsbedingungen Fehler unterlaufen seien, die zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit dieser Anordnung führten. Die Interessenabwägung gehe ebenfalls zu Lasten der Antragstellerin aus, denn bei einer Entscheidung im Interesse von Liquid Broadband käme es zu einer nicht hinnehmbaren Verzögerung der Frequenzvergabe. Rechtsmittel sind gegen den Beschluss nicht möglich.

Die Frequenzauktion für mobiles Internet beginnt damit wie geplant am 27. Mai 2015. Es geht um die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, deren Laufzeit endet, sowie Rundfunkfrequenzen, die durch die Umstellung auf DVB-T2 frei werden. Durch die Umstellung der Rundfunkausstrahlung wird ab 2017 schrittweise ein zusammenhängendes Frequenzband frei. Die besonders geeigneten Frequenzen im 700-MHz-Bereich, auch als die Digitale Dividende 2 bezeichnet, ermöglichen laut Bundesnetzagentur den Netzausbau mit relativ wenigen Funkstationen.


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