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Verwaltungsgericht Köln: Gericht bestätigt Verkaufsverbot von Mobilfunk-Repeatern

Mobilfunk-Repeater dürfen ohne Genehmigung der Netzbetreiber nicht betrieben werden. Unternehmen, die beim Verkauf nicht darauf hinweisen, kann der Vertrieb verboten werden.
/ Achim Sawall
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Mobilfunkantennen in Berlin (Bild: Andreas Rentz/Getty Images)
Mobilfunkantennen in Berlin Bild: Andreas Rentz/Getty Images

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Unternehmens abgewiesen, dem von der Bundesnetzagentur der Vertrieb von Mobilfunk-Repeatern verboten wurde. Das gab das Gericht am 18. Juli 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Der Vertrieb wurde verboten, weil die Geräte nicht mit dem Hinweis versehen wurden, dass die Mobilfunknetzbetreiber die exklusiven Nutzungsrechte an den betreffenden Frequenzen haben und dem Betrieb der Geräte zustimmen müssen.

Die Firma bietet Repeater für Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen und Bürogebäude mit speziell beschichteten energiesparenden Fenstern.

Das Gericht hat das Verbot als rechtmäßig bestätigt (Aktenzeichen 21 K 2589/12). Ein Mobilfunk-Repeater erfülle die Merkmale einer Funkanlage, weil durch den Empfang und die Ausstrahlung von Funkwellen kommuniziert würde. Da die dabei genutzten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern zugeteilt seien, sei die Inbetriebnahme der Geräte ohne deren Einverständnis unzulässig. Auf diese erhebliche Einschränkung bei der Nutzung sei hinzuweisen. Unterbleibe der Hinweis, sei ein Vertriebsverbot rechtmäßig.

Gegen das Urteil kann eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.

Nachtrag vom 19. Juli 2013, 13:26 Uhr

Wie Golem.de von Mobilfunkbetreibern erfahren hat, seien mit dem Aufstellen von Repeatern und Femtozellen Probleme mit dem Lokalisieren von Notrufen verbunden. Daher müssten Repeater und Femtozellen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, selbst wenn sie nur zeitweise zu Testzwecken betrieben würden. Dies sei jeweils ein langwieriger Prozess.

Es ginge bei dem Verbot nicht um Konkurrenz, denn Repeater verbesserten die Netzabdeckung, was den Netzbetreibern nütze, sagte ein Insider.


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