Verwaltungsdigitialisierung: Länder akzeptieren Onlinezugangsgesetz 2.0
Der Bundesrat hat seinen Widerstand gegen die von der Ampelkoalition beschlossenen Änderungen beim Onlinezugangsgesetz (OZG) aufgegeben. Die Länderkammer stimmte am 14. Juni 2024 für einen Kompromiss, den der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat zwei Tage zuvor aushandelte(öffnet im neuen Fenster) .
Die Einigung sieht unter anderem vor, dass neben dem elektronischen Personalausweis (ePerso) "das etablierte Elster-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können" . Außerdem erhalten die Länder mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen.
Der Bundestag verabschiedete das OZG 2.0 im Februar 2024 . Es soll unter anderem Bürgern, Unternehmen und Organisationen ab dem Jahr 2028 das Recht geben, digitale Verwaltungsleistungen des Bundes beim Verwaltungsgericht einzuklagen.
Das Gesetz bezieht sich im engeren Sinn nur auf Bundesverwaltungen wie die Bundesagentur für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög). Es soll aber auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen.
Länder wollten mehr Geld vom Bund
Der Bundesrat lehnte das Gesetz in einer Sitzung am 22. März 2024 ab . Die Länderkammer kritisierte unter anderem die Verteilung der Kosten, die bei der Umsetzung des OZG entstanden wären. Ebenfalls abgelehnt wurde die geplante Befristung des Elster-Verfahrens als Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten der Bürger.
Die nun erzielte Einigung sieht laut Bundesrat vor, "dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können" . Darüber hinaus soll die Übergangsfrist erst dann beginnen, "wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID so weit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist" .
Zudem soll das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto – die BundID – zu einer DeutschlandID weiterentwickelt werden. "Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden" , hieß es.
Ampel begrüßt Einigung
Vertreter der Ampelkoalition begrüßten die Einigung. "Mit dem neuen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen bekommen Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, die digitale Transformation in den Ämtern voranzutreiben. Wir haben den Versuch der unionsgeführten Bundesländer, das OZG 2.0 inhaltlich zu entkernen, im Vermittlungsausschuss abgewehrt. Zusätzlich konnten wir den überzogenen Forderungen der Union, die den Bund zum Zahlmeister ohne Handhabe gemacht hätten, einen Riegel vorschieben" , teilte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Maximilian Funke-Kaiser, mit.
Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz sagte(öffnet im neuen Fenster) : "Durch einen rechtlichen Anspruch auf Leistungen des digitalen Staats, eine zukünftig deutlich kosteneffizientere Digitalisierung durch den verstärkten Rückgriff auf Open-Source-Lösungen und beste IT-Sicherheitsstandards schaffen wir Synergien und steigern die Verbreitung und Akzeptanz von E-Government-Angeboten." Eine weitere Verschleppung des Themas "wäre schlicht verheerend gewesen" .