Vertrauensfrage gescheitert: Bundestag macht Weg für Neuwahlen frei

Der Deutsche Bundestag hat den Weg für vorgezogene Wahlen im kommenden Jahr freigemacht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verfehlte am 16. Dezember 2024 die erforderliche Mehrheit bei der sogenannten Vertrauensfrage, die er am 11. Dezember 2024 beantragt hatte. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann nun auf Vorschlag von Scholz innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Als Termin für die Neuwahl ist der 23. Februar 2025 vorgesehen .
In einer Sondersitzung votierten 207 von 717 Abgeordneten für Scholz, 394 stimmten gegen ihn. Es gab 166 Enthaltungen. Mindestens 367 Ja-Stimmen waren erforderlich. Zunächst gab Scholz im Bundestag eine Erklärung ab. Vor der namentlichen Abstimmung diskutierten Abgeordnete sowie die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) mehr als zwei Stunden.
Scholz entließ am 6. November 2024 Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und kündigte Neuwahlen an. Der Bundestag ist aber nach der Auflösung noch voll handlungsfähig. Theoretisch könnten die Abgeordneten die geplanten vier Sitzungswochen im Januar und Februar für Beschlüsse nutzen. Unklar ist derzeit jedoch, welche Gesetze verabschiedet werden können.
Mehrere Gesetze sollen noch beschlossen werden
In dieser Woche sollen zumindest neue Regelungen zum Bundesverfassungsgericht beschlossen werden(öffnet im neuen Fenster) . Darüber hinaus verständigten sich die früheren Ampelparteien SPD, Grüne und FDP darauf(öffnet im neuen Fenster) , Gesetze zur Erhöhung des Kindesgeldes und zur Steuerentlastung zu beschließen. Den Vorhaben will auch die Union zustimmen(öffnet im neuen Fenster) .
Unklar ist weiterhin, inwieweit digitalpolitische Gesetzes beschlossen werden sollen. Bislang stehen auf den Tagesordnungen von Plenum und Ausschüssen in dieser Woche keine entsprechenden Themen. Erst in der vergangenen Woche beschloss das Kabinett von SPD und Grünen zwei Entwürfe zur Reform des Bundeskriminalamt-Gesetzes . Die Regierung drängte auf eine schnelle Beratung im Bundestag, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht umsetzen können.
Mehrere Fristen zur Umsetzung von EU-Richtlinien wurden bereits überschritten. Das betrifft die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für eine bessere Cybersicherheit in Deutschland (g+) sowie das sogenannte Kritis-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen . Die EU macht inzwischen Druck auf die im Verzug befindlichen Mitgliedstaaten .
Union mit deutlichem Vorsprung in den Umfragen
Aktuellen Umfragen zufolge(öffnet im neuen Fenster) kann die Union mit Spitzenkandidat Friedrich Merz (CDU) mit rund 30 Prozent der Stimmen mit einem Wahlsieg rechnen. An zweiter Stelle rangiert in den meisten Umfragen die in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte AFD mit Spitzenkandidatin Alice Weidel mit etwa 20 Prozent. Knapp dahinter liegt die SPD mit Spitzenkandidat Scholz. Noch zweistellige Werte weisen die Grünen mit Spitzenkandidat Robert Habeck auf.
Um den Einzug in den Bundestag müssen die FDP mit Christian Lindner an der Spitze sowie die Linke bangen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht könnte je nach Umfrage erstmals als Fraktion im neuen Bundestag vertreten sein.



