Vertragsverletzungsverfahren: EU macht Druck wegen NIS 2 und Kritis-Gesetz

Die EU-Kommission macht Druck auf die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien. Nach Angaben der Brüsseler Behörde (öffnet im neuen Fenster) haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen digitale Wirtschaft sowie Migration, Inneres und Sicherheitsunion mitgeteilt, darunter auch Deutschland.
Es handelt sich dabei um die NIS-2-Richtlinie für ein höheres Cybersicherheitsniveau sowie um die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie). In beiden Fällen ist die Umsetzungsfrist am 17. Oktober 2024 abgelaufen.
Gesetzentwürfe schon im Bundestag
Im Falle der NIS-2-Richtlinie liegt schon ein Gesetzentwurf vor, der Anfang November 2024 bereits im federführenden Innenausschuss des Bundestags diskutiert wurde (g+). In der Anhörung forderten die meisten Experten jedoch erhebliche Nachbesserungen, auf die sich die Abgeordneten noch verständigen müssten. Inwieweit eine Einigung möglich sein wird, scheint daher unklar.
Der bessere Schutz kritischer Infrastruktur wurde ebenfalls schon vom Kabinett beschlossen . Das sogenannte Kritis-Dachgesetz sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktureinrichtungen vor. Der Entwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) wurde inzwischen in den Bundestag eingebracht.
Grüne fordern schnelle Einigung
Die Grünen forderten angesichts der Vertragsverletzungsverfahren und der hohen Sicherheitsrisiken, die Gesetze noch vor der Bundestagswahl zu beschließen. "Zusammen stehen wir in der Verantwortung, Deutschland resilienter gegen äußerst ernst zu nehmende Bedrohungslagen aufzustellen" , sagten der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz und Misbah Khan, Mitglied des Innenausschusses, dem Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) (Paywall). Vor allem die Union sei aufgefordert, sich klar zu verhalten.
Die beiden Politiker forderten: "Angesichts eines mittlerweile offen aggressiven Agierens autoritärer Länder wie Russland und China müssen wir die Wehrhaftigkeit unserer Gesellschaft schnellstmöglich erhöhen."
In einem Vertragsverletzungsverfahren(öffnet im neuen Fenster) übermittelte die EU-Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten, die innerhalb von zwei Monaten antworten, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Führt das Verfahren nicht zum Erfolg, kann sich die Kommission an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden und finanzielle Sanktionen gegen das Land fordern.



