Verschärfte Version: Bundesregierung verabschiedet Leistungsschutzrecht

Die Bundesregierung hat das Leistungsschutzrecht in einer erneut verschärften Form verabschiedet. Der umstrittene Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarische Beratung.

Artikel veröffentlicht am ,
Verschärfte Version: Bundesregierung verabschiedet Leistungsschutzrecht
(Bild: Andreas Donath/Golem.de)

Das Bundeskabinett hat den dritten Entwurf des Leistungsschutzgesetzes am 29. August 2012 beschlossen. Das gab das Bundesjustizministerium bekannt. Der Kabinettsentwurf geht anschließend in die parlamentarische Beratung.

Mit dem Leistungsschutzrecht, das durch Änderungen in Paragraf 87 des Urheberrechtsgesetzes eingeführt werden soll, will die Bundesregierung den Verlagen mehr Macht im Internet geben. Hintergrund ist, dass Konzerne wie der Axel-Springer-Verlag der Meinung sind, Google würde an der Auflistung von Presseartikeln Geld durch Werbung verdienen und müsste diejenigen finanziell beteiligen, die solche Inhalte produzieren.

In dem Gesetzestext heißt es: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten." Der Rechtsanwalt Jan Moenikes kommentierte: Auch wenn sich das Wort "entsprechend" eigentlich nur auf "Suchmaschinenbetreiber" beziehen soll, könnte der tatsächliche Geltungsbereich der Vorschrift damit aber in der Praxis wieder uferlos werden. Denn erfasst würden mit dieser Formulierung beispielsweise auch Zusammenstellungen von RSS-Feeds und Twitter-Meldungen, wenn der Blogbetreiber als "gewerblicher Anbieter" anzusehen sei.

"Innovationsbremse ohne technische, rechtliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit"

Die Piratenpartei forderte den Bundestag auf, das Leistungsschutzrecht abzulehnen. Die Piraten warnen, dass das neue Recht unter anderem die Meinungsvielfalt stark einschränken und die Recherchearbeit für Journalisten erschweren wird. Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland sagte: "Mit dem Leistungsschutzrecht unterstützt der Gesetzgeber große Verlage dabei, zusätzliche Einnahmen zu generieren, während kleine Verleger benachteiligt werden. Weder profitieren davon die Urheber noch die Netzwelt. Wir erwarten von Verlegern, dass sie aus eigener Kraft ihre Geschäftsmodelle entwickeln. Außerdem sollte der Gesetzgeber sich mit voller Kraft der dringend nötigen Reform des Urheberrechts widmen, um Urhebern und Nutzern endlich Rechtssicherheit zu geben."

Der aktuelle Gesetzesentwurf sehe vor, dass vor allem Betreiber von Suchmaschinen und automatisierten Nachrichtensammlungen zur Kasse gebeten würden, wenn sie auch nur kleinste Teile von Presseerzeugnissen nutzen wollten, so die Piraten.

Kramm: "Verlage stellen ihre Inhalte freiwillig und kostenlos ins Netz. Sie haben bereits die Möglichkeit, Suchmaschinen an der Nutzung ihrer Inhalte zu hindern und Verstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Es ist uns unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt, hier müsse eine Lücke geschlossen werden." Es gebe keine technische, rechtliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit für diese "Innovationsbremse".

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Zeiram 30. Aug 2012

Irgendwie sind die Verlage wohl zu blöd ... die wollen nicht bei den Suchmaschinen...

Captain 30. Aug 2012

Falsch gedacht, sie werden für ein Gesetz plädieren, nachdem Google immer zahlen muss...

Captain 30. Aug 2012

dem ist nichts hinzuzufügen....

__destruct() 29. Aug 2012

Ab dann fährst du 2 Mal täglich in eine Tankstelle. xD



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